Drucksachen ab 7 Prozent Mehrwertsteuer

Die Krumbacher Frick Werbeagentur betreibt eine Online-Druckerei mit Schwerpunkt Digitaldruck im Auflagenbereich von 1 bis 1000 Stück. Das Unternehmen weist aktuell darauf hin, dass viele Drucksachen auch mit 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer verrechnet werden können.

Bei der Bezahlung von Drucksachen können für identische Druck-Produkte 7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden. Viele Online-Druckereien verzichten nach Aussage der Frick Werbeagentur auf die Abrechnung des niedrigeren Mehrwertsteuersatzes und verlangen sicherheitshalber für alle Produkte 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei der Frick Werbeagentur sollen Kunden dagegen den reduzierten Steuersatz erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Gerade für Vereine und Privatkunden rechne sich die Abrechnung mit dem reduzierten Steuersatz: Der Preisvorteil liegt bei etwa 9 Prozent.

Werbedrucksachen wie Flyer, Einladungskarten oder Aufklebern werden immer mit 19 Prozent versteuert. Informationsschriften einer Organisation oder Kommune können dagegen mit 7 Prozent abgerechnet werden. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt auch für private oder in Verlagen produzierte Bücher. Außerdem habe das zuständige Finanzamt der Frick Werbeagentur den reduzierten Steuersatz auch für Fotobücher bestätigt.

Geklebte oder geheftete Broschüren, die nicht überwiegend werblichen Zwecken dienen, kommen ebenfalls in den Genuss des reduzierten Steuersatzes. Interessant ist diese Regelung für die Produktion von Hochzeitszeitungen oder für Hefte und Broschüren mit Musiknoten. Für diese Produkte müssen laut Frick keine 19% Mehrwertsteuer abgeführt werden. (Quelle: Frick Werbeagentur/GST)