Geschmacksmustergesetz wird ausgeweitet

Das sogenannte Geschmacksmustergesetz soll ergänzt werden. Es regelt den Schutz gewerblicher Muster und Modelle nach dem Haager Abkommen von 1925. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach dieser Schutz künftig auf alle internationalen Eintragungen anzuwenden sei, unabhängig davon, nach welcher Fassung das gewerbliche Muster oder Modell angemeldet wurde. Damit werde so weit wie möglich eine gleiche Behandlung der internationalen Eintragungen gewährleistet.Das Geschmacksmustergesetz enthielt bisher keinerlei Vorschriften, die den Schutz internationaler Eintragungen gewerblicher Muster oder Modelle regelten. Diese Lücke soll nun laut Regierung geschlossen. Dafür zuständig ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf. Das Gesetz war bisher zweimal geändert worden: 1960 (Haager Akte) und 1999 (Genfer Akte).

(Deutscher Bundestag/ml)