Europäische Pläne für strengere Finanzaufsicht

Während die Finanzmärkte Europas zu einem integrierten Finanzmarkt zusammen wachsen, handeln die nationalen Aufsichten weitgehend unkoordiniert. Die Europäische Kommission möchte deshalb deren Zusammenarbeit intensivieren. Ein neuer Europäischer Rat für Systemrisiken (ESRC) soll Risiken für die Stabilität des Finanzsystems überwachen und bewerten. Die erforderlichen Rechtsvorschriften sollen nach dem Willen der Kommission im Herbst folgen – aber für die Umsetzung braucht Brüssel das Wohlwollen Londons. Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden sollen in einem Europäischen Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervisors, ESFS) mit den neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden zusammenarbeiten und einzelne Finanzinstitute beaufsichtigen.

Der vorgeschlagene Europäische Rat für Systemrisiken würde einer der größten Schwachstellen, die in der Krise zutage getreten sind, nämlich der Anfälligkeit des Finanzsystems gegenüber zusammenhängenden, komplexen sektoralen und sektorübergreifenden Systemrisiken entgegengewirken. Das ESFS seinerseits soll auf Aufgabenteilung und gegenseitiger Unterstützung beruhen und neben der Beaufsichtigung von Einzelunternehmen auf nationaler Ebene gewisse Aufgaben auf europäischer Ebene bündeln. Die neuen europäischen Aufsichtsbehörden sollen aus den bestehenden Ausschüssen für Banken, Wertpapiere und Versicherungen und betriebliche Altersversorgung hervorgehen.

Eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) kommt aber zu dem Schluss, dass die Rechnung Brüssels ohne London nicht aufgehen wird, schließlich ist die britische Metropole der wichtigste europäische Finanzplatz. Die Briten aber misstrauen nach Meinung der Experten des IW der europäischen Bürokratie nicht ohne Grund. Es werde deshalb noch viel Wasser die Themse, die Seine und den Rhein hinunterfließen, bis neue Institutionen für die Finanzaufsicht entstehen. Wichtiger als die Institutionen seien ohnehin die inhaltlichen Regeln und die werden in Basel vorbereitet und später in nationales Recht umgesetzt, so die Ökonomen des IW.

Ein Übersicht über die europäische Aufsicht und Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungssektor bietet die Komissionswebsite. (IW/EU-Kommission/ml)