Fragwürdige Prüfverfahren bei Rentenbesteuerung

Bagatellgrenzen bei der Besteuerung von Renten wird es nicht geben, erklärte die Bundesregierung am Mittwochmorgen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags auf eine entsprechend Frage der Grünen. Die Einführung von Bagatellgrenzen sei verfassungsrechtlich problematisch. Nach Angaben der Regierung sind daher rund 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen zu prüfen, nachdem durch Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Jahr 2005 Renten höher besteuert werden als früher.Damit nicht in jedem Einzelfall alle Steuerunterlagen durchgegangen werden müssten, habe man sich mit den Bundesländern auf ein Risikomanagement als Lösung geeinigt. Was nach Managerlatein klingt, ist zwar ein kostengünstiges Verfahren, aber für den einzelnen Rentner alles andere als fair. Bei diesem Verfahren wird nach bestimmten Kriterien die Wahrscheinlichkeit errechnet, mit der eine Nachbesteuerung erfolgen kann, mit der Folge, dass nicht jeder zur Kasse gebeten wird, der tatsächlich nachzahlen müsste. Wie fragwürdig das Verfahren ist, zeigt sich darin, dass nach Angaben der Regierung die genauen Kriterien dieses Risikomanagements „für die Steuerzahler nicht vorhersehbar sein“ dürfen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bleibe jedoch gewahrt, versicherte die Regierung.

(Deutscher Bundestag/ml)