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Ruhezeitverordnung für Kraftfahrer praxisfremd

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag gibt die Regierung zu, dass die Anpassung des Fahrpersonalgesetzes und der Fahrpersonalverordnung an europäische Vorgaben praxisfremde Situationen geschaffen habe. So führt die Verpflichtung für Fahrer, Nachweise über arbeitsfreie Tage jeweils im Original mitzuführen – besonders im Ausland – zu teils hohen Bußgeldforderungen der örtlichen Behörden. Faxe und Mails werden nicht akzeptiert. Das Nachreichen der Bescheinigung ist im Ausland auch in aller Regel nicht möglich.In der Antwort auf die Anfrage der FDP versichert die Regierung, dass Bund und Länder seit Herbst 2008 auf eine Bescheinigung von Unternehmern über die wöchentliche Ruhezeit von Kraftfahrern verzichten, soweit der Fahrer den betreffenden Zeitraum vor Fahrtantritt manuell auf der Fahrerkarte als Ruhezeit dokumentiert hat. Auch ein nachträglicher Nachweis sei in bestimmten Fällen möglich, heißt es weiter.

(Deutscher Bundestag/ml)