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Betriebliches Rechnungswesen: Bilanzielle Rückstellungen realitätsnah abzinsen

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat eine neue Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rück­stel­lungen in Bilanzen erlassen. Die Rückstellungsabzinsungsverordnung erlaube der Deutschen Bundesbank eine verbindliche Berechnung einheitlicher Abzinsungszinssätze für bilanzielle Rückstellungen. Dadurch erhalten die Unternehmen in Deutschland Rechtssicherheit bei der Anwendung des modernisierten Bilanzrechts. Die Verordnung tritt bereits morgen, am 26. November 2009 in Kraft.Die von der Bundesbank zu errechnenden Zinssätze sind von allen Unternehmen bei der Bilanzierung ihrer Rückstellungen zu beachten. Die Berechnung der Rückstellungen kann laut Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger künftig für alle Unternehmen auf einheitlicher Grundlage erfolgen. Die Bundesbank werde die auf zwei Nachkommastellen berechneten Zinssätze ab Dezember mit verbindlicher Wirkung auf ihrer Webseite bekanntmachen.

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) wurde die verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr eingeführt (§ 253 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs). Die Deutsche Bundesbank ermittelt dazu für die Restlaufzeiten von einem Jahr bis zu 50 Jahren den durchschnittlichen Marktzinssatz und gibt diesen monatlich bekannt.

Damit werden realitätsgerechte Darstellungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und eine entsprechende transparente Information der Bilanzadressaten erreicht. Die Ermittlungsmethodik der Verordnung sieht vor, dass die jeweiligen Zinssätze auf der Basis eines Durchschnitts der letzten sieben Jahre gebildet werden.

Die Abzinsung der Rückstellungen und die Beachtung der festgelegten Zinssätze sind nach den Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verbindlich erstmals für das Geschäftsjahr 2010 vorgeschrieben. Die Unternehmen können die neuen Bestimmungen aber bereits freiwillig auch für das Geschäftsjahr 2009 anwenden.

Der Verordnungstext mit Begründung, die nähere Einzelheiten zur Ermittlungsmethodik und zu den Modalitäten der Bekanntmachung der Bilanz enthält, steht ebenso wie die Abzinsungszinssätze als kostenloser Download online zur Verfügung.

(BMJ/ml)