Zum Jahreswechsel: Freistellungsaufträge rechtzeitig überprüfen

Sparer und Anleger mit Konten bei unterschiedlichen Banken sollten vor dem an­ste­hen­den Jahreswechsel ihre Freistellungsaufträge überprüfen, rät der Bankenverband. Sind die vom Steuerabzug freigestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal aufgeteilt? Bei einem Auftrag ist vielleicht noch viel Luft, der andere dagegen ist zu knapp bemessen. Dann kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein, und zwar rechtzeitig, bevor die ersten Kapitalerträge im neuen Jahr gutgeschrieben werden!Dabei ist zu beachten, dass alle erteilten Freistellungsaufträge zusammen genommen den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (bei Verheirateten 1602 Euro) nicht überschreiten dürfen. Denn nur bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge für jeden steuerfrei. Wer Kapitalerträge von über 801 Euro bei einem Institut erwartet, kann seinen Freistellungsauftrag auf diese Bank beschränken. So lässt sich leichter die Übersicht wahren.

Laut den Experten des Bankenverbands können Bankkunden ihre Freistellungsaufträge jederzeit ändern oder neu stellen. Bei vielen Banken gehe das auch per Fax oder online.

(Bundesverband deutscher Banke/ml)