Abfallentsorgung: Neues Meldeverfahren wird ab 1. April Pflicht

Zum 1. April 2010 löst ein elektronisches Nachweisverfahren zur Überwachung gefährlicher Abfälle das bisherige Verfahren mit Pa­pier­for­mu­la­ren ab. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Nachweise über die umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle von den nachweispflichtigen Unternehmen elektronisch übermittelt werden. Betroffen sind etwa 2,5 bis 3 Millionen Nachweise pro Jahr. Eine von allen 16 Bundesländern gemeinsam betriebene Zentrale Ko­or­di­nie­rungs­stelle Abfall (ZKS-Abfall) soll den betroffenen Betrieben das Verfahren erleichtern. Ein speziell auf KMU zugeschnittener Leitfaden des Bundesumweltministeriums zum neuen Verfahren steht als kostenloser Download im Internet bereit.Die nachweispflichtigen Unternehmen erhalten bei der ZKS-Abfall ein elektronisches Postfach. Für die erforderlichen Maßnahmen zur Teilnahme am elektronischen Verfahren auf der betrieblichen Ebene sind die Betriebe selbst verantwortlich. Unternehmen, die keine eigenen Lösungen bereitstellen wollen oder können, können diese Maßnahmen auch an externe Dienstleister auslagern. Laut Bundesumweltministerium gibt es mehrere solche Dienstleister, die Providerlösungen anbieten.

Da das Umweltministerium im Zuge der Umstellung auf der Basis der Nach­weis­ver­ord­nung zur elektronischen Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle trotz Vorbereitungsarbeiten allem Anschein nach einige Probleme erwartet, hat es bereits die Bereitschaft bekundet, in solchen Fällen Augenmaß walten zu lassen und gemeinsam mit den betreffenden Betrieben nach Lösungen suchen zu wollen.

Die elektronische Überwachung biete deutliche Vorteile, so das Ministerium: Zum einen ergäben sich für die Beteiligten bereits mittelfristig erhebliche Chancen, Ver­wal­tungs­auf­wand und Kosten zu reduzieren, auch wenn die Einführung zunächst mit or­ga­ni­sa­to­ri­schen, zeitlichen und finanziellen Anstrengungen verbunden sei. Zum anderen könne die Effizienz der Überwachung gefährlicher Abfälle nachhaltig gesteigert werden. Die Basis hierfür bilde die wesentlich schnellere Bearbeitung, Verfügbarkeit und Auswertung der Nachweisdaten und die damit entscheidend verbesserte Transparenz in der Überwachung dieser Abfälle.

(BMU/ml)