Abgabe der Steuererklärungen: Bei Fristversäumnis droht mehr Ärger

Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sofort an die Strafsachenstelle zugeleitet werden.

Mit der neuen Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter droht vielen Steuerpflichtigen eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. Zwar stellte auch bisher eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung eine „Steuerhinterziehung auf Zeit“ dar. Dies gelte unverändert – aber nur, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögert. In vielen Fällen beruhe aber die Verspätung aber auf anderen Gründen, z.B. auf Krankheit, fehlenden Unterlagen oder schlichtweg Vergessen. Deshalb verzichtete eine frühere Version der genannten Anweisung (AStBV 2009) ausdrücklich auf die automatische Einschaltung der Straf- und Bußgeldstelle, sofern Steueranmeldungen im Finanzamt nicht rechtzeitig eingingen. „Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht“, erklärt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) (Quelle: www.dstv.de/hw).