EU-Dienstleistungsrichtlinie: Hannover genügt ein Einheitlicher Ansprechpartner

Ein Gutachten zu den Einheitlichen Ansprechpartnern (EAP), das die niedersächsische Landesregierung in Auftrag gegeben hatte, kommt zu dem Ergebnis, dass das Bundesland nur einen einzigen EAP benötigt. Die EAP haben die Aufgabe, EU-Dienstleistungsrichtlinien in den Mitgliedsstaaten umzusetzen und Auskunftsgesuche von EU-Bürgern an die im Land zuständigen Stellen zu vermitteln.

Niedersachsen war bei Einführung der Einheitlichen Ansprechpartner im Jahr 2008 von einigen tausend Anfragen an die Ansprechpartner ausgegangen. Deshalb hatte die Landerregierung die Aufgabe, EAP bereitzustellen, ursprünglich den Landkreisen, Städten sowie dem Wirtschaftsministerium übergeben. Nach dem jetzigen Gutachten erreichen die Fallzahlen allerdings bei weitem nicht die erwartete Größenordnung. Die Empfehlung des Gutachtens sieht daher landesweit nur einen einzigen EAP vor.

Die Landesregierung will im kommenden Jahr eine abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen. „Wir werden uns zunächst die einschlägigen Erfahrungen in Bayern anschauen“, sagt Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode. „Außerdem setzen wir verstärkt auf eine interkommunale Zusammenarbeit. Damit kann man die Aufgabenerledigung signifikant verbessern.“

Den Endbericht der Evaluation gibt es als PDF auf Anfrage via E-Mail an: dlr@mw.niedersachsen.de. (Quelle:Nds. Staatskanzlei/ff)