Praktische Hilfestellungen: BMI-Leitfaden setzt Antikorruptionsmaßnahmen um

Wie der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) mit­teilt, wurde vom Initiativ­kreis Korruptions­prävention des Bundes­ministeriums des Innern der Leit­faden „Praktische Hilfe­stellungen für Anti­korruptions­maßnahmen“ vor­gelegt. Er soll darüber informieren, wie sich Regeln, die der Korruptions­prävention dienen, in der Praxis umsetzen lassen. Laut BME, der an dem Initiativ­kreis beteiligt ist, können nach Art eines Baukasten­prinzips Wirtschafts­unternehmen und Behörden die für sie jeweils passenden Maß­nahmen aus­wählen oder ihr vorhandenes Compliance-System prüfen.

Das Papier wendet sich außer an die Führung von Organisationen auch an diejenigen, die mit der Entwicklung, Einführung oder Umsetzung von Compliance-Maßnahmen befasst sind. BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt erklärt:

„Es gilt, Antikorruptionsmaßnahmen systematisch in die bestehenden Geschäftsprozesse in Beschaffung, Produktion und Vertrieb zu integrieren. Dazu gehört auch, die Lieferanten zu sensibilisieren und bei Verstößen konsequent zu agieren. Es muss deutlich werden, dass beschaffende Unternehmen nicht mit Lieferanten arbeiten, deren Geschäftsgebaren auch auf korruptiven Handlungen beruht.“  (Quelle: BME/sp)