itemtype="https://schema.org/Blog" itemscope>
class="site grid-container container hfeed" id="page">
class="site-content" id="content">
Anzeige
class="content-area" id="primary">
class="site-main" id="main">
itemtype="https://schema.org/CreativeWork" itemscope>
class="entry-header">

Framing: YouTube-Videos einbetten kann Urheberrechte verletzen

Wer YouTube-Videos auf der eigenen Website einbettet, verletzt dabei möglicherweise Urheberrechte. Zu diesem uneindeutigen Urteil sind die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe in dieser Woche gekommen (Az. I ZR 46/12). Geklagt hatte ein Wasserfilter­hersteller, dessen auf YouTube abrufbarer Werbefilm von Handelsvertretern eines Wettbewerbers in deren Website eingebettet worden war.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil klargestellt, dass das Einbinden von YouTube-Videos an sich keine Urheberrechtsverletzung darstellt, sofern das Video mit Einverständnis des Urhebers auf YouTube veröffentlicht wurde – ohne dessen Einverständnis aber schon. Um dieses Detail zu klären, hat der Bundesgerichtshof den Fall an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. (Quelle: BGH/db)

Anzeige