Etliche Telekommunikationsanbieter schreiben ihren Kunden vor, welchen Router sie für die Internet-Nutzung zu verwenden haben. Dieser Praxis will die Bundesregierung nun per Gesetz einen Riegel vorschieben. Der am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf zur Router-Freiheit soll Verbrauchern eine freie Produktauswahl ermöglichen und die Abhängigkeit der Hersteller von den Netzbetreibern lockern.
Freie Router-Wahl: Bundesregierung will den Router-Zwang abschaffen
Im Telekommunikationsgesetz (TKG) soll der Netzzugang der Verbraucher dazu künftig als sogenannter „passiver Netzabschlusspunkt“ definiert werden. Das Telekommunikationsnetz – dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen – würde damit bereits vor dem Router als aktives Endgerät enden. Auch in Zukunft sollen Provider ihren Kunden entsprechende Geräte zur Verfügung stellen dürfen – freilich, ohne sie zu deren Verwendung zu verpflichten. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie/db)