Verbraucherschutz: Ein deutsch-korea­ni­sches Ju­risten­team prüft die Plattform­ökonomie

Ob die Plat­form Econ­o­my ein Update der Ver­brau­cher­rechte er­for­dert, ist um­stritten. Wissen­schaftler der Uni­ver­si­tät Osna­brück wollen das zu­sam­men mit der Han­kuk Uni­versity in Seoul erforschen.

Das Gemeinschaftsprojekt soll herausfinden, wie Verbraucherschutz, Innovationsförderung und fairer Wettbewerb bei Plattformen wie Airbnb, Amazon und Uber unter einen Hut gebracht werden können. Warum gemeinsam mit Seoul? Weil Südkorea Deutschland in der technologischen Entwicklung in vielen Bereichen einen Schritt voraus ist, antwortet Prof. Dr. Christoph Busch vom European Legal Studies Institute in Osnabrück, der dort den Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht sowie Internationales Privatrecht innehat. Gleichzeitig seien in Südkorea auch schon Ideen zur innovationsfreundlichen Regulierung entwickelt worden.

An dem Forschungsprojekt nehmen neben Prof. Busch und Prof. Dr. Byung Jun Lee aus Südkorea auch mehrere Doktoranden teil. Im Mittelpunkt der Forschungen stehen insbesondere Aspekte der Haftung von Online-Plattformen, Kundenbewertungen und Datenschutzfragen. Ein Ziel ist es, zu prüfen, ob die in Deutschland bzw. der EU und die in Südkorea geltenden Regeln auch vorteilhaft für den jeweils anderen Partner sein könnten.

Noch ist in Deutschland diesbezüglich vieles im Entstehen begriffen. Erst 2017 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium ein Weißbuch Digitale Plattformen, nach dem ein „dritter Weg zwischen einem digitalen Laissez-faire und einem etatistisch organisierten Aufrüst- und Modernisierungsprogramm“ verfolgt werden soll. Dieser Ordnungsrahmen benötige unter anderem flächendeckend gigabitfähige digitale Infrastrukturen. In diesem Punkt müssen sich die Bundesregierung und speziell der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur jedoch handfeste Kritik gefallen lassen.