Additive Fertigung: Die BAuA gibt Sicher­heits­tipps zum 3D-Druck

3D-Drucker er­obern zu­neh­mend den ge­werb­li­chen Be­reich. Doch auch für sie gelten recht­liche Vor­gaben. Ein ak­tuel­ler Be­richt ver­schafft einen Markt­über­blick und klärt über Risiken auf.

In ihrem Forschungsbericht stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aktuelle additive Fertigungsverfahren wie Material Jetting oder Sheet Lamination vor. Thematisiert werden auch mögliche Gefahren am Arbeitsplatz durch den 3D-Druck. So gelte es, beim Verfahren der Stereolithografie auf UV- und Laserstrahlung zu achten. Auch könne es zu Hautkontakt mit Gefahrstoffen kommen.

Ein separater zwölfseitiger Bericht fasst sicherheitsrechtliche Vorgaben und Spezialvorschriften für Hersteller und gewerbsmäßige Nutzer von 3D-Druckern zusammen. Der Bericht Marktüberwachung schließlich bietet einen Überblick über typische Druckverfahren und zeigt einzelne Anwendungsszenarien, die im Anschluss einer rechtlichen Bewertung unterzogen werden. Insgesamt lässt die BAuA mit den aktuellen Publikationen kaum eine Frage zu Thema 3D-Druck offen.

Im Sommer 2018 nutzte bereits mehr als jedes vierte deutsche Industrieunternehmen additive Fertigungstechnologien, wie eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergeben hat. Zu den vorrangigen Einsatzbereichen zählen die Luft- und Raumfahrt sowie der Maschinenbau und die Fertigung.