Firmen ohne VS-NfD-Zertifizierung bleiben bei Behördenausschreibungen außen vor. Der Sicherheitsstandard regelt den Umgang mit vertraulichen Staatsdaten.
Die Abkürzung VS-NfD steht für „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ und markiert die unterste von vier Geheimhaltungsstufen in Deutschland. Darüber liegen „VS-Vertraulich“, „Geheim“ und „Streng geheim“ mit jeweils strengeren Anforderungen. Warum VS-NfD-Zertifizierungen über Behördenaufträge entscheiden, erläutert die NCP engineering GmbH in einem neuen Blog-Beitrag.
Verschlusssachen umfassen laut Sicherheitsüberprüfungsgesetz mehrere Kategorien. Darunter fallen geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände und Erkenntnisse sowie Kryptomittel zur Verschlüsselung. Die VS-NfD-Einstufung greift, wenn unbefugte Kenntnisnahme deutschen Interessen schaden könnte. Höhere Stufen kommen bei schwerwiegenden bis hin zu kritischen Bedrohungen der nationalen Sicherheit zum Einsatz.
Datenzugang: Need-to-know-Prinzip verhindert Sicherheitslecks
Das Need-to-know-Prinzip bestimmt die VS-NfD-Sicherheitsarchitektur. Beschäftigte bekommen ausschließlich Zugang zu arbeitsrelevanten Daten, wobei alle Zugriffsanfragen eine mehrstufige Kontrolle passieren müssen. Diese Beschränkung reduziert die Verbreitung sensibler Informationen und erschwert Cyberangriffe erheblich.
Moderne Technologien setzen diese Vorgaben um: Zugriffskontrolllisten filtern Datenverkehr, Netzwerksegmentierung isoliert sensible Bereiche, professionelle VPN-Lösungen schaffen abhörsichere Verbindungen. Zero-Trust-Architekturen verifizieren jeden Zugriffsversuch kontinuierlich, während Echtzeit-Monitoring verdächtige Aktivitätsmuster aufspürt. IT-Abteilungen müssen dabei stets die Balance zwischen Sicherheit und Arbeitseffizienz wahren.
Compliance: BSI-Standards öffnen Türen zu Behördenaufträgen
Seit März 2023 verschärft die überarbeitete Verschlusssachenanweisung die Anforderungen an digitale Kommunikationswege. Das Bundesinnenministerium reagierte auf Umsetzungsprobleme mit einer umfangreichen FAQ-Sammlung. Unternehmen ohne korrekte VS-Kennzeichnung scheitern bereits an der Zulassung bei öffentlichen Aufträgen.
Das BSI prüft VS-NfD-Systeme in drei Kernbereichen: fortschrittliche Kryptografie, Multi-Faktor-Authentifizierung und behördenkonforme VPN-Infrastrukturen. Die Elliptische-Kurven-Kryptografie arbeitet dabei besonders ressourcenschonend, und BSI-geprüfte Zufallsgeneratoren erzeugen komplexe Schlüssel nach strengen Kriterien. Moderne Lösungen meistern selbst problematische Netzwerkumgebungen mit speziellen Funktionen wie gesicherten Hotspot-Anmeldeverfahren.
NCP erläutert im Blog-Beitrag weitere Details zur praktischen Umsetzung der VS-NfD-Anforderungen.