Mitarbeiterbeteiligung: Mitarbeiterbeteiligung macht Unternehmen fit

Angesichts des sich verschärfenden internationalen Wettbewerbs stehen klein- und mittelständische Unternehmen vor großen Herausforderungen. Ein noch wenig beachteter Weg, sie für die Zukunft fit zu machen, ist die Mitarbeiterbeteiligung. Sie stärkt vor allem die Innovationskraft.

Freie Vereinbarungen stärken den Standort

Von Dr. Hermann Vogt

Angesichts Globalisierung und internationalem Wettbewerbsdruck stehen die kleinen und mittelständischen Unternehmen vor großen Herausforderungen. Jetzt heißt es: KMU fit für die Zukunft machen. Die Mitarbeiterbeteiligung (MAB) bietet dazu ein sehr wirksames Instrument.

Erste Formen einer betrieblichen Gewinn- und Kapitalbeteiligung wurden schon im 19. Jh. mit Erfolg eingeführt. Dennoch wird eine Kapitalbeteiligung derzeit erst in weniger als 5 % der deutschen Unternehmen praktiziert.

Was bedeutet MAB?

Grundsätzlich wird zwischen der

  • überbetrieblichen Beteiligung und der
  • betrieblichen Beteiligung unterschieden.

Erstere wird vor allem von den Gewerkschaften angestrebt. Betriebsverfassung, Mitbestimmung, Vermögensbeteiligung oder Investivlohn sind dabei die wichtigsten Instrumente.

Auf Unternehmens-/Betriebsebene wird unter MAB vor allem die Gewinn- und Kapitalbeteiligung verstanden. Zu nennen sind dabei vor allem Belegschaftsaktien oder stille Beteiligungen in Kapitalgesellschaften.

Auch wenn die Gewinn- und Kapitalbeteiligung bislang im Vordergrund des Interesses steht, wird die ergänzende „immaterielle Beteiligung“ immer wichtiger: Verbesserung der Unternehmenskultur, Optimierung der Arbeits- und Entscheidungsprozesse oder die Stärkung des Wissenskapitals sind wesentliche Instrumente.

Jede Art von betrieblicher Beteiligung beruht auf freiwilligen Regelungen, die zwischen dem Unternehmen und seiner Belegschaft meist in Form von Betriebsvereinbarungen festgelegt sind

Rechtlicher Rahmen

Die betriebliche MAB wird ergänzend zum Arbeits- und Tarifrecht praktiziert. Dabei unterliegen Betriebsvereinbarungen – je nach Umfang – der Zustimmung des jeweiligen Betriebsrats. Derzeit fördert der Gesetzgeber über den § 19a EStG (Freibeträge) bzw. über vermögenswirksame Leistungen (5. VermBG) die MAB.

Eine besondere Situation ergibt sich für die materielle MAB in Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften wie KG oder OHG: Werden Mitarbeiter am Unternehmen direkt beteiligt, verlieren sie ihren Arbeitnehmerstatus (Arbeits- und Steuerrecht), weil sie als Mitunternehmer behandelt werden.

Vor- und Nachteile

Dem globalisierten Wettbewerb können sich KMU nicht so wirkungsvoll entziehen wie Großunternehmen, die Betriebe kurzerhand verlagern. Deshalb hängen die Gewinne und damit das Überleben mittelständischer Betriebe wesentlich von ihrer Innovationsfähigkeit ab, die durch eine MAB wesentlich gefördert wird:

  • Durch die MAB wird die Eigenkapitalquote wesentlich erhöht. Das verbessert das Rating nach Basel II und erhöht damit die Kreditfähigkeit bei den Banken.
  • Je nach Ausgestaltung der MAB kann die Eigenkapitalbasis durch Steuereinsparungen erheblich erweitert werden.
  • Kapitalengpässe können mit der MAB überbrückt werden.
  • Unternehmen mit MAB sind wesentlich weniger krisenanfällig, weil die Mitarbeiter durch die Identifikation mit „ihrem Unternehmen“ produktiver arbeiten.
  • Fluktuation und Krankenstand nehmen deutlich ab.
  • Für die Mitarbeiter bringt eine Beteiligung mehr Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und damit eine höhere Identifikation mit ihrem Unternehmen.
  • Nachfolgeregelungen werden häufig erleichtert.

Je nach Ausgestaltung der MAB ergeben sich noch weitere wesentliche Vorteile für die Unternehmen ebenso wie für die Mitarbeiter.

Als Gründe für die Ablehnung einer Beteiligung werden aktuell aber auch die Nachteile diskutiert. Aufgeführt werden hier häufig

  • die Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Unternehmers,
  • die Abhängigkeit des Firmenkapitals von den Mitarbeitern,
  • das doppelte Risiko für Arbeitnehmer (Arbeitsplatz und Kapitalvermögen) oder
  • negative Auswirkungen auf die Tarifverhandlungen (Investivlohn).

Insbesondere die meisten deutschen Gewerkschaften lehnen bislang innerbetriebliche Beteiligungen zugunsten überbetrieblicher Regelungen ab (Kapitalfonds u.a.).

Tatsächlich können die Nachteile aber minimiert werden, da alle Beteiligungsmodelle unternehmensspezifisch zugeschnitten sind. Vor allem aber werden Beteiligungssysteme zwischen allen Interessengruppen einvernehmlich ausgehandelt und freiwillig eingeführt. Außerdem sollen notwendige, erweiterte gesetzliche Regelungen noch größere Sicherheiten für die innerbetriebliche Kapitalbeteiligung ermöglichen.

Fazit: Stabilisierung im Wettbewerb

Die Mitarbeiterbeteiligung bietet KMU ein wirkungsvolles Gestaltungselement für die Innovationsfähigkeit und die Verbesserung ihrer Eigenkapitalbasis. Da die Ausgestaltung der MAB individuell und ergänzend zu tarifvertraglichen Regelungen erfolgt, kann das System sehr flexibel auf konjunkturelle bzw. unternehmensspezifische Schwankungen reagieren. Die Konflikte zwischen Unternehmer, Kapitaleignern und Mitarbeitern können durch die MAB wesentlich reduziert werden. Zusätzlich lassen sich die gemeinsamen Interessen – Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze – zugunsten einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wirkungsvoll bündeln.

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