Unterweisungspflicht

Gefahren aufzeigen, Unfällen vorbeugen

Von Sabine Philipp

Kein Arbeitnehmer darf den Hammer in die Hand nehmen, ohne dass er über besondere Gefahrenpotenziale aufgeklärt wird. Bevor er auch nur einen Schlag tut, müssen Sie ihn laut § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) darüber unterrichten, welche Risiken am Arbeitsplatz bestehen und wie er sie abwehren kann.

Doch wie soll eine korrekte Unterweisung vonstatten gehen, und was macht man mit notorischen Sicherheitsmuffeln? Die Beachtung einiger grundsätzlicher Regeln bringt Sie und Ihre Mitarbeiter auf die sichere Seite.

Informieren und dokumentieren

Der § 4 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A1) schreibt vor, dass Sie mindestens einmal pro Jahr eine Unterweisung durchführen und dokumentieren müssen. Je nachdem, wie die Gefährdungslage an den einzelnen Arbeitsplätzen beschaffen ist, kann das auch häufiger notwendig sein.

Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fach­männische Beratung durch Rechts­experten. Die Inhalte wurden sorg­fältig recherchiert, dennoch sind Ab­weichungen vom tat­sächlichen Sach­verhalt nicht auszuschließen.

Sollte sich in Ihrem Betrieb etwas ändern, zum Beispiel weil Sie neue Arbeitsmittel einführen, müssen Sie natürlich auch wieder Gefahrenaufklärung betreiben – und zwar bevor es losgeht. Dasselbe gilt beim Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), beispielsweise von Schutzhandschuhen. Daneben müssen Sie jederzeit für sämtliche PSA die erforderlichen Informationen zum richtigen Gebrauch in verständlicher Form und Sprache bereithalten (§ 3 PSA-BV).

Auch wenn es Ihnen vielleicht etwas ermüdend vorkommt, alle Jahre wieder das Gleiche zu erzählen: Da das aktive Wissen mit der Zeit nachlässt, müssen diese Wiederholungen sein. Machen Sie das auch Ihren Mitarbeitern klar, die sich bei der Unterweisung womöglich genauso langweilen. Die Unterweisungspflicht gilt im Übrigen natürlich auch bei Zeitarbeitern. Und zwar selbst dann, wenn sie nur einen Tag im Betrieb sind.

Jugend lebt gefährlicher

Etwas aufwändiger wird es bei Arbeitnehmern im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Die jungen Leute sind oft unerfahren und unterschätzen die Gefahren. Erschwerend kommt hinzu, dass Gehörschutz & Co. bei den Berufseinsteigern oft als uncool gelten.

Wie die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung festgestellt haben, erhöht sich die Unfallquote in dieser Altersgruppe um 50 %. Das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend tut also gut daran, eine Unterweisung in halbjährlichen Abständen zu fordern (§ 29 JArbSchG).

Tests geben Sicherheit

Sie müssen Unterweisungen stets während der Arbeitszeit durchführen. Auf keinen Fall dürfen Sie Ihren Mitarbeitern einfach einen Infotext mit der Anweisung übergeben, ihn zu Hause gut durchzulesen. Damit Sie sicher gehen können, dass die Mitarbeiter Ihren Vortrag auch wirklich verstanden haben, sollten Sie nach der Unterweisung einen kleinen schriftlichen Test durchführen. Damit können Sie bei einem eventuellen Arbeitsunfall ganz klar belegen, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben. Außerdem sollten Sie für solche Fälle auch immer gut dokumentieren, worüber Sie referiert haben und wer anwesend war.

Grundsätzlich dürfen Sie als Arbeitgeber die Unterweisung selbst durchführen. Falls Sie keine Zeit haben, können Sie die Sache auch delegieren. Ihr Stellvertreter muss sich aber gut mit der Materie auskennen. In Frage kommen deshalb am ehesten Vorarbeiter oder Meister. Bevor Sie die Sache jedoch aus der Hand geben, sollten Sie die Details genau regeln und wiederum schriftlich fixieren.

Klartext reden

Sprechen Sie bei Ihrer Unterweisung nicht abstrakt über irgendwelche Gefahren. Sagen Sie ganz klar, wo der Hammer hängt – und wohin er fallen kann. Gehen Sie dabei ganz konkret auf den Alltag Ihrer Arbeitnehmer ein und auf alle damit verbundenen Gefahren.

Denken Sie auch stets daran, dass die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter sehr unterschiedlich sein können. So kann dieselbe Arbeit an der Werkbank für einen Springer ganz andere Gefahren bergen als für den Kollegen, der täglich dort hobelt.

Vergessen Sie auch nie, dass bei ausländischen Mitarbeitern unter Umständen Sprachschwierigkeiten eine Rolle spielen. Greifen Sie gegebenenfalls auf Unterweisungshilfen in der jeweiligen Landessprache zurück und beziehen Sie erfahrene fremdsprachliche Kollegen in Ihre Vortragsplanung mit ein.

Lücken schließen

Da am großen Tag meist immer irgendjemand krank ist oder nicht alle Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlassen können, rechnet sich unter Umständen auch die Anschaffung eines interaktiven Unterweisungsprogramms. Dann können sich die Nachzügler selbstständig durch die Materie arbeiten. Wählen Sie aber ein Programm, bei dem Ihre Arbeitnehmer auch hinterher abgefragt werden und bei dem Sie eine erfolgreiche Absolvierung des Trainings kontrollieren können.

Die beste Unterweisung bringt aber nichts, wenn sich Ihre Mitarbeiter nicht an das halten, was Sie sagen. Wenn Sie solche Pappenheimer in Ihren Reihen haben, dann fragen Sie sie rundheraus, warum sie die Sicherheitsmaßnahmen boykottieren. Manchmal passt ja einfach die PSA nicht oder die Schutzmaßnahmen sind viel zu unbequem. Am besten setzten Sie sich dann mit den Arbeitnehmern zusammen und überlegen gemeinsam eine Lösung. Sollte das nicht fruchten, können Sie die Sicherheitsmuffel aber auch abmahnen.

Fazit: Eigene Erfahrung ist anschaulich

Eine regelmäßige Unterweisung hilft Ihren Arbeitnehmern, Unfälle zu vermeiden und nützt damit dem Unternehmen insgesamt. Wie Sie die Unterweisungen gestalten, bleibt Ihnen weitgehend frei gestellt. Gehen Sie bei Ihrem Vortrag jedoch immer mit System vor. Leiern Sie nicht trocken Ihr Sprüchlein herunter. Sorgen Sie beispielsweise für einen interessanten PowerPoint-Vortrag und würzen Sie ihn mit Bildern und Anekdoten. Dann bleibt garantiert mehr haften.

Doch versuchen Sie nicht krampfhaft, lustig zu sein. Das wirkt nur peinlich. Seien Sie ganz Sie selbst und reden Sie aus dem Nähkästchen. Schließlich kennen Sie sich mit der Materie aus eigener Erfahrung gut aus. Das kommt erfahrungsgemäß immer am besten an.

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