Bring Your Own Application: Was gegen App-Wildwuchs zu tun ist Seit Mitarbeiter ihre Smartphones zur Arbeit mitbringen, gelangt auch Software ins Unternehmen, die keineswegs immer dafür gedacht ist. Bring Your Own Application heißt dieser Mobiltrend, der IT-Sicherheit und Firmendaten gefährdet wie kein zweiter. Oliver Schonschek rät zu rigorosen Sicherheitskontrollen.
IT-Mobilität: Was vor dem Einsatz von mobiler IT zu klären ist Mit Smartphones, Tablets und mobiltauglichen Business-Anwendungen hat sich das Geschäft gründlich geändert. Fast jedes Unternehmen wird jetzt die Frage beantworten müssen, wie Firmendaten und IT dabei noch sicher sein können. Eine klare Mobility-Strategie steht daher auf der Agenda 2013 ganz oben.
Teilzeitarbeit: Wie man Anfragen auf Teilzeit beantwortet Das Teilzeit- und Befristungsgesetz lässt Mitarbeitern, die weniger arbeiten wollen, beträchtlichen Spielraum. Falls das Unternehmen aber nicht einverstanden ist, fordert das TzBfG schriftlich und fristgerecht vorgebrachte betriebliche Gründe. Sabine Wagner erklärt, was genau es zu beachten gilt.
BYOD: Wann BYOD den Betrieb bedroht Immer mehr Beschäftigte verwenden ihre eigenen Tablets und Smartphones im Betrieb. Ob dies im Einzelfall wirklich von Vorteil ist, sollten Sie prüfen, bevor Bring Your Own Device das Unternehmen überrollt. Der Entwicklung tatenlos zuzusehen, ist auch eine Entscheidung – und zwar die gefährlichste.
Kündigung wegen Facebook: Wann Facebook-Äußerungen zur Kündigung führen Wer als Mitarbeiter über Kunden meckert, zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmen und Beschäftigten. Wegen eines solchen Eintrags im Social Web fand das Verwaltungsgericht Ansbach sogar eine fristlose Kündigung trotz Mutterschutz in Ordnung – der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aber nicht.
Kalle Peitz: Warum Internet-Käufer an der Kasse abbrechen Die meisten Online-Kunden wollen auf Rechnung kaufen. Der Shop allerdings riskiert bei dieser Payment-Variante, dass das Geld ausbleibt. Genau hier setzt der Dienstleister paymorrow an, der die Abwicklung übernimmt – und für Zahlungsausfälle geradesteht. Kalle Peitz erklärt, wie das System funktioniert.
Lohnsteuerermäßigung: Was sich 2013 im Lohnsteuerabzugsverfahren ändert Mit der Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden die für 2012 beantragten Freibeträge nicht übernommen. Daher ist es unbedingt wichtig, dass Arbeitnehmer die Anträge auf Lohnsteuerermäßigung für 2013 neu stellen. Sabine Wagner sagt, wo es Mustertexte und Online-Formulare gibt.