Webkonferenz, Teil 2 : Welche Online-Konferenzlösung die beste ist Ganz klar: diejenige, die klappt. Und das ist oft die einfachste. „Gute Konferenzsysteme,“ sagt MittelstandsWiki-Fachmann Torsten Birke, „lassen sich intuitiv und ohne lange Vorbereitungen nutzen.“ Praktikable Lösungen mit Schwerpunkt Videokonferenz lässt dieser Schwerpunktbeitrag Revue passieren.
Geschäftsführer mit Geschäftsbereich : Wer sich um seinen Geschäftsbereich kümmert Der darf auch die Ressorts anderer im Auge behalten – zumindest dann, wenn er einer von mehreren GmbH-Geschäftsführern ist. Einerseits ist das operative Geschäft des Nachbarn tabu, andererseits darf man auf Auskunft pochen. Die Fachredaktion anwalt.de erklärt die Lage mit der Gesamtverantwortung.
IT-Überwachung als Managed Service : Wie IT-Überwachung als Managed Service klappt Server- und IT-Kontrolle gehören zu den praktischen Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, die andernfalls oft nur hoffen können, dass schon alles glatt geht. Bei Managed Services sorgen automatische Software-Agenten für Sicherheit und erstatten direkt beim Systemhaus Rapport.
Webkonferenz, Teil 1 : Was Internet-Konferenzen alles können Telefonkonferenzen sind für Projektmitarbeiter und Arbeitsgruppen gang und gäbe. Seit VoIP funktioniert Sprache auch bestens übers Netz, selbst für Video gibt es taugliche Lösungen. Die interaktiven Stärken des Mediums spielen Webkonferenzen mit Kollaborationsfunktionen aus.
SaaS für den Mittelstand : Wo Software as a Service am meisten spart Gut abgesicherte Mietlösungen gibt es für CRM, ERP und Kollaboration ebenso wie für bewährte Office-Anwendungen. Praktischer Nebeneffekt: Es ist egal, wo die Software läuft, ob im Büro oder unterwegs. Wie man Fixkosten in bedarfsabhängige Variablen verwandelt, schildert diese Microsite.
Tilo Walter : Wofür Unternehmen gut sind Das sollte im B2B-Verkehr gerade kleinere Marktteilnehmer interessieren, die sich meist scheuen, größere Aufträge trotz unklarer Bonität zurückzuweisen. Auf eine simple Online-Abfrage gibt die Schufa nun Kompaktauskunft. Im MittelstandsWiki-Interview erklärt BusinessLine-Leiter Tilo Walter das System.
Betriebsrat, Teil 2 : Wer bei Betriebsratswahlen als Arbeitnehmer gilt Praktisch jeder Mitarbeiter, der keine leitende Funktion innehat, bis hin zu Aushilfen und Teilzeitbeschäftigten. Die Fachredaktion anwalt.de sagt in diesem Beitrag außerdem, welche Sonderrechte die einzelnen Mitglieder genießen und wie lange der Kündigungsschutz nach Ende des Ehrenamts fortdauert.