Cloud Computing, Teil 3 : Wann sich Cloud-Infrastrukturen auszahlen Geschlossene SaaS-Anwendungen, Speicherplatz und selbst ganze Plattformen sind meist kein Problem. Geht es um Infrastructure as a Service als Alternative zu eigenen Servern, gilt es, genau abzuwägen. Die Grenze, ab der sich ein eigenes virtualisiertes System lohnt, liegt niedriger als Sie denken.
GDPdU und Zugriff, Teil 2 : Warum Datenschutz geschäftskritisch wird Weil Kunden und Geschäftspartner im Vertrag auf der sauberen Einhaltung der Vorschriften bestehen. Es ist daher nicht immer einfach, zugleich GDPdU- und BDSG-gerecht zu archivieren, vor allem weil nicht nur Firmen- und Kundendaten im Spiel sind, sondern auch Informationen über die Mitarbeiter.
Cloud Computing, Teil 2 : Wann Cloud Computing ins System passt Das hängt davon ab, ob die Dienste Daten an Anwendungen im Firmennetzwerk übergeben – und umgekehrt. Denn bei IT-Landschaften, die partiell ins Web ausgelagert sind, müssen externe und interne Komponenten zusammen arbeiten. Warum das gar nicht so leicht ist, erklärt dieser Schwerpunktbeitrag.
Datenbanksysteme : Welche Prozesse auf Daten angewiesen sind Alle. Hinter jedem Geschäft, das gut läuft, steht heute eine gute Datenbank. Dennoch müssen sich Entscheider bei der Auswahl oft mühsam gegen kurzsichtige Bastellösungen behaupten. Warum man von einem ordentlichen System viel verlangen darf und muss, setzt diese Microsite auseinander.
Offene Forderungen eintreiben: Wie man offene Forderungen eintreibt Rechnungen und Zahlungseingänge zu prüfen, gehört zum täglichen Brot. Umso erstaunlicher ist es, welch anscheinend unausrottbarer Wust an Halbwissen und modernen Mythen kursiert, vom „dreimal mahnen“ über die Verjährung bis zur Fälligkeit. Die Fachredaktion anwalt.de räumt gründlich auf damit.
GDPdU und Zugriff, Teil 1 : Was den Rechnungsprüfer nichts angeht Daten und Unterlagen wie Rechnungen müssen jahrzehntelang unverändert aufbewahrt werden. Andere heikle Informationen aber, speziell die aus der Personalabteilung, darf der Wirtschaftsprüfer keinesfalls zu Gesicht bekommen. Hier gesetzestreu alle Vorgaben einzuhalten, ist nicht leicht. Doch es geht.
Betriebsrat, Teil 1 : Wann der Betriebsrat mitreden muss Kündigungen und kritische Personalfragen sind die klassischen Einspruchsfelder. Allerdings haben die Datenschutzbestimmungen die alte Praxis längst links überholt, so dass Konflikte hier deutlich seltener geworden sind. Einzelfälle zu Überstunden, Urlaub etc. machen im Alltag den größten Teil aus.