Software as a Service, Teil 2: Was Software as a Service besser kann Application Service Providing hat nie so recht gezogen. Das ist aber kein Grund, die Idee von Online-Mietsoftware zu verwerfen, denn mittlerweile ist vieles besser geworden. Je mehr es auf Verfügbarkeit und Sicherheit ankommt, desto mehr empfehlen sich Anwendungen aus dem Rechenzentrum.
Thomas Ströbele : Wer über E-Billing entscheidet Erst hieß es: Warum soll ich mich mit elektronischen Signaturen herumschlagen und schon wieder investieren? Jetzt reißen sich die Firmen um Systeme für die digitale Rechnungsabwicklung. Dabei spart man heute so viel wie zuvor. Wie es geht, sagt Thomas Ströbele im MittelstandsWiki-Interview.
Betriebsbedingte Kündigung: Wann betriebsbedingte Kündigungen greifen In schweren Zeiten müssen Firmen meist auch Personal reduzieren. Damit aber eine Kündigung nicht als Bumerang aufs das Unternehmen zurückfällt, sollte man die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Die Fachredaktion anwalt.de erläutert die wichtigsten Spielregeln.
Kuba, Teil 3: Womit man im Kuba-Handel rechnen muss Wenn nicht gerade Hurrikansaison ist, bleibt immer noch das US-Embargo, das z.B. keine Blockadebrecher in amerikanischen Gewässern duldet. Vor allem aber mahlen die kubanischen Behördenmühlen langsam. Worauf Unternehmer achten sollten, sagt dieser Schwerpunktreport von Sabine Philipp.
Software as a Service: Wie Software as a Service funktioniert Mittlerweile haben Softwarehersteller viele Standardanwendungen für den SaaS-Betrieb optimiert, so dass sich Mietsoftware wieder neu ins Gespräch bringt. Denn wer Programme durch die Datenleitung nutzt, hat die Version stets auf dem neuesten Stand und die Liquiditätsvorteile auf seiner Seite.
Kuba, Teil 2: Wer auf Kuba als Geschäftspartner gilt Letztlich ist es im politikgesteuerten Sozialismus immer der Staat. Welche Optionen deutsche Unternehmer bei Joint Ventures haben, was sie als Arbeitgeber wissen müssen und wo sie die richtigen Ansprechpartner finden, schildert dieser Schwerpunktreport von Sabine Philipp.
Datenschutz, Teil 2: Wie Informationen in den richtigen Händen bleiben Datenschutz von oben genügt nicht. Jeder Mitarbeiter im Unternehmen braucht klare Vorgaben – und am besten ein System, das per Gruppenrichtlinien die Zugriffe überwacht. Außerdem sagt dieser Schwerpunktbeitrag, was genau es mit den gesetzlich geforderten Verfahrensverzeichnissen auf sich hat.