Fixed Assets

Was dauerhaft dem Unternehmen dient

Von Barbara Wenz

Fixed Assets (FA) nennt die Buchhaltung das Anlagevermögen, also alle Gegenstände, die sich nicht so rasch liquidieren lassen, sondern langfristig im Unternehmen gebunden sind (im Gegensatz zum Umlaufvermögen). In den meisten Fällen sind damit greifbare betriebliche Sachanlagen gemeint (tangible fixed assets) wie bebaute und unbebaute Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen, Maschinen, Firmenwagen, Büromöbel und Computer usw.; manchmal sind aber z.B. auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Markenrechte, Gebrauchsmuster und Lizenzen inbegriffen. Im buchhalterischen Sinne wird FA oft auch als Kurzform für die Anlagenbuchhaltung (Fixed Assets Accounting) benutzt.

Im englischen/internationalen Sprachgebrauch findet man vielfach auch das Kürzel PP&E. Es steht für Property, Plant and Equipment („Grund und Boden, Anlage und Einrichtung“) und orientiert sich damit am gleichnamigen International Accounting Standard 16 (IAS 16) des IASB, der die Sachanlagenbewertung betrifft.

Bilanz und Bewertung

Nach deutschem Recht muss die Bilanz das Anlagevermögen separat ausweisen (§ 247, Abs. 2 HGB), gegliedert nach

Wichtig ist die Bewertung des Anlagevermögens, sowohl bei der Bewertung von Vorräten und im Hinblick auf den gesamten Unternehmenswert (Substanzwertverfahren) als auch in Bezug auf die Möglichkeiten der Abschreibung. (Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Fixed Assets gilt auch in anderen Ländern.)

Management

Damit von den Fixed Assets, soweit sie beweglich sind, nichts abhanden kommt und man generell die Kontrolle über den jeweiligen Zustand behält, wird vielfach ein eigenes Fixed-Assets-Management eingerichtet, das im weiteren Sinn zum Enterprise Resource Planning gehört. Diese Instanz im Unternehmen hat dann die Aufgabe, über Büroausstattung und Maschinen, aber auch Softwarelizenzen und IT-Geräte etc. Buch zu führen, was heutzutage meist mithilfe von Barcodes oder RFID geschieht.

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