Betriebsausflug

So ein Tag sorgt für Zusammenhalt

Von Sabine Philipp

Eine Tour mit der Belegschaft stärkt die Identifikation mit der Firma, hebt das Gemeinschaftsgefühl und bringt frischen Wind ins Unternehmen. Kein Wunder – bei Erlebnissen fern der Büroroutine kann man sich besser kennen und schätzen lernen. Allerdings sollte ein solcher Ausflug gut geplant sein. Denn neben dem richtigen Reiseziel kann auch der Geldwert der Aktion für Kopfzerbrechen sorgen. Wenn Sie nämlich bestimmte Freigrenzen überschreiten, hält das Finanzamt gleich den Beutel auf.

Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fach­männische Beratung durch Rechts­experten. Die Inhalte wurden sorg­fältig recherchiert, dennoch sind Ab­weichungen vom tat­sächlichen Sach­verhalt nicht auszuschließen.

Steuerfrei feiern

Wenn Sie Ihren Mitarbeiten nicht mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr spendieren und der Spaß nicht mehr als 110 Euro pro Nase einschließlich Mehrwertsteuer kostet, fällt keine Lohnsteuer an, wie der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen vom 16. November 2005 entschieden hat. Wenn Sie sich an die Vorgaben halten, darf der Ausflug auch über zwei Tage gehen.
Allerdings sind nur zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr steuerfrei, wie dasselbe Gericht in einer weiteren Entscheidung am gleichen Tag beschlossen hat. Außer, der Teilnehmerkreis ändert sich. So kann ein Mitarbeiter dreimal steuerfrei einen Ausflug unternehmen, wenn er erst mit dem gesamten Unternehmen unterwegs ist, dann mit der Zweigstelle und anschließend mit der Abteilung der Zweigstelle auf Tour geht.

Ansonsten fällt der Spaß unter Arbeitslohn. Und für den muss der Mitarbeiter die entsprechenden Steuern und Sozialabgaben leisten. Die Begeisterung Ihrer Angestellten wird sich also bei größeren Ereignissen in Grenzen halten. Außer natürlich, Sie übernehmen die Abgaben. Das dürfen Sie seit dem 1. Januar 2007; Laut § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) können Sie Ihren Leuten jährlich gute Gaben im Wert von 10.000 Euro zukommen lassen und die 30 % Pauschalsteuer übernehmen. Sie selbst dürfen das Ganze als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

Bitte denken Sie auch daran: Für die Kapelle, die Sie engagiert haben, werden Künstlersozialabgaben fällig, sonst herrscht bei der nächsten Betriebsprüfung Katerstimmung.

Gemeinschaft stärken

Dass man keine einzelnen Mitarbeiter ausschließt, sollte schon aus Anstandsgründen selbstverständlich sein. Außerdem gehen dann die Steuervorteile flöten. Laden Sie also nur die gesamte Belegschaft bzw. Abteilung geschlossen ein.

Ebenso wenig dürfen Sie eine bestimmte Gruppe des Teilnehmerkreises besonders bevorzugen. Spendieren Sie also allen das gleiche Essen, und machen Sie bei den Chefs keine Ausnahme.

Vom steuertechnischen Standpunkt aus betrachtet, können Sie auch gerne die bessere Hälfte der Mitarbeiter mit einladen. Allerdings halbiert sich dann der Freibetrag von 110 auf 55 Euro pro Partner im Doppelpack.

Versicherung prüfen

Da es sich um eine Dienstveranstaltung handelt, gilt der gleiche Versicherungsschutz, als ob gearbeitet würde. Unfälle auf der Anfahrt sowie während der Veranstaltung werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft gedeckt. Ausgeschlossen sind nur die freiberuflichen Mitarbeiter. Die müssen sich extra versichern.

Ob der Versicherungsschutz auch bei Abenteuerfahrten oder bei exotischen Sportarten wie Drachenfliegen greift, ist fraglich. Sprechen Sie hier die Details lieber mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab und kümmern Sie sich eventuell um eine Zusatzversicherung.

Seien Sie auch mit dem Alkohol sparsam. Denn wenn sich Ihr Mitarbeiter unter dem Einfluss von Hochprozentigem verletzt, zahlt die Versicherung nichts.

Fazit: Auf Wünsche eingehen

Vergessen Sie nicht: Es gibt immer Menschen, die keine Lust auf Betriebsausflüge haben. Akzeptieren Sie das und zwingen Sie niemanden zur Teilnahme. Erstens gibt es kein Gesetz der Welt, das den Angestellten zum Mitmachen verdonnern könnte, zweitens ist das nicht gerade dem Betriebsklima förderlich. Harmonie lässt sich nun mal nicht erzwingen.

Auch beim Fahrtziel sollten Sie die Wünsche Ihrer Mitarbeiter respektieren. Selbst wenn die gotische Baukunst Ihr privates Steckenpferd ist – nötigen Sie Ihre Angestellten bitte nicht zu stundenlangen Vorträgen über Kirchenfenster. Und schaffen Sie Abwechslung: Eine kleine Wanderung ist nicht schlecht – wer sich aber stundenlang durch den Schwarzwald quälen muss, verliert schnell die Lust. Horchen Sie sich doch mal unter Ihren Leuten um, was denn so gefällt.

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