Geografische Informationssysteme, Teil 2

GIS-Daten mit DMS verknüpfen

Von Frank Zscheile

Verbreitet ist heute eine Integration von Geografischen Informationssystemen (GIS) in Dokumentenmanagementsysteme (DMS), wie z.B. bei codia GIS. So werden Medienbrüche verhindert, denn zu jedem grafisch markierten Objekt sind dann alle relevanten Dokumente oder Akten sofort online im elektronischen Archiv und DM-System abrufbar. Beispiele für Anwendungsszenarien finden sich im Bereich Liegenschaften etwa bei der Zuordnung von Bauleitplanverfahren zu bestimmten Geltungsbereichen von Bauplänen, bei der Verwaltung von Bauakten, bei Vermessungsprojekten oder Planauskünften. Gerade im Baubereich muss man unter Umständen noch nach Jahrzehnten auf Pläne und GIS-Daten zurückgreifen können.

Wo früher Planarchive, Karteien und Akten das Bild bestimmten und die sachbezogene Bearbeitung durch hohen Recherche- und Auskunftsaufwand sowie lange Lauf- und Liegezeiten bestimmt war, ist die Verwaltungsmodernisierung rasch spürbar: Behörden können durch die Verbindung von GIS und DMS heute aufgrund der grafischen und umfassenden Darstellung komplexer Sachverhalte Wechselwirkungen besser erkennen, schneller entscheiden und ihre Verfahrensabläufe standardisieren.

Praxisbeispiel Aschaffenburg

Das Landratsamt Aschaffenburg arbeitet seit einiger Zeit mit einer solchen integrierten Lösung. Zum Einsatz kommt das DMS d.3 des Herstellers d.velop, das von der codia Software GmbH aus Meppen an das webbasierte GI-System W3GIS der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und an weitere Fachanwendungen angebunden wurde, darunter im ersten Schritt an das Baufachverfahren Tera. Dadurch ist es möglich, direkt aus dem GIS und aus dem Bauverfahren auf die im DMS vorgehaltenen Daten und Dokumente zuzugreifen.

Im DMS wurde dazu eine Basisaktenart definiert, die sogenannte Flurstücksakte. Sie bietet eine übergreifende Sichtweise auf alle Unterakten, die etwas mit Flurstücken zu tun haben. Anhand der Akte können die Beschäftigten direkt im GIS eine Recherche über Flurstücknummer und Gemarkung starten. Klickt ein Mitarbeiter im GIS ein Flurstück an, öffnet sich die dazugehörige Flurstücksakte im DMS. „Man sieht dort auf einen Blick, dass für das Flurstück zwei Bauanträge existieren, außerdem drei wasserschutzrechtliche Genehmigungen usw. – eine feine Sache“, findet Werner Emmerich, zuständig für E-Government-Anwendungen im Landratsamt.

BürgerGIS und Geoportale

Kommunen nutzen die GIS vielfach nicht nur für sich selbst, sondern stellen die Funktionalitäten auch ihren Bürgern über sogenannte BürgerGIS und Geoportale zur Verfügung. Ein Beispiel dafür ist der Kreis Coesfeld. Er ermöglicht es Privatpersonen, sich über die Allgemeine Auskunft seines GIS-Portals anhand von Karten, Plänen, Luftbildern und Geoinformationen über das Kreisgebiet zu informieren. Über moderne Internet-Technologie können dadurch auch nicht spezialisierte Nutzer Geo- und Fachdaten in ihrem Browser ansehen.

Serie: Geografische Informationssysteme
Teil 1 sieht sich um, wo kommunale GIS überall von Nutzen sein können: 80 % aller Verwaltungsvorgänge sind raumbezogen. Teil 2 erklärt, warum Geodaten und Dokumentenmanagement verknüpft sein sollten. Außerdem geht es um den Datenschutz und um die Kostenübernahme. Ein Extrabeitrag widmet sich dem Berufsbild Geodatenmanager.

Beispiele einer frei zugänglichen und für private Zwecke kostenfreien Geodatenbank sind der Bayernatlas, das Standortinformationssystem Bayern oder das rheinland-pfälzische Geoportal. Daneben gibt es zahlreiche zielgruppenspezifische Geoportale, z.B. für Senioren oder junge Familien. Verbände und Interessengruppen betreiben mit derselben Technik z.B. Standortauswertungen für Geothermie oder – in Verbindung mit Wetterdaten – für Solarenergie.

Umsetzung von EU-Recht

Grundlage für die Veröffentlichung von Geodaten ist die Novellierung des Geodatenzugangsgesetzes (GeoZG) im Juni 2012. Der Bund hat damit die EU-Richtlinie INSPIRE umgesetzt und so die Rechtsgrundlage für eine kostenfreie Bereitstellung maschinenlesbarer Geodaten und Geodatendienste geschaffen. Derzeit wird das Gesetz auf Länderebene umgesetzt. Das Kommunale Koordinierungsgremium Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE), ein Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, hat unter Kreisen, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden vor Kurzem eine Umfrage zum aktuellen Stand der Veröffentlichung von Geodateninfrastrukturen (GDI) durchgeführt; ein Interview mit Dr. Stefan Ostrau, Projektleiter beim GDI-DE, findet sich in der Fachzeitschrift Business Geomatics.

Fazit: Die Datenschutz- und Kostenfrage

Die kostenlose Bereitstellung von Geodaten ist ein Thema, mit dem sich die Politik im Zuge von Open Data gerne schmückt. In der kommunalen Fachöffentlichkeit ist sie indes keinesfalls unumstritten. Dies hat sowohl datenschutz– wie kostenrelevante Gründe.

Zum einen sind in den Flurstücken, welche die Verwaltungen von den Katasterämtern erhalten, auch personenbezogene Daten und Eigentumsverhältnisse einzelner Grundstücke einsehbar – wenn sie über das Internet bereitgestellt werden, für jeden!

Bitte beachten Sie: Die nationalen Datenschutzgesetze in der EU, also auch das BDSG, wurden zum 25. Mai 2018 durch die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ersetzt.

Ein zweiter Aspekt betrifft die Kostenseite: Während die Katasterämter in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg z.B. zu den Kommunen gehören, sind sie in anderen Bundesländern wie etwa in Niedersachsen auf Landesebene angesiedelt. Die Kommunen zahlen damit für Überlassung der Daten – eine Ausgabe, der bei freier Zurverfügungstellung keine Einnahme gegenübersteht. Ausdiskutiert ist das Thema momentan keinesfalls. Es wird die kommunale Fachöffentlichkeit deshalb wohl noch länger beschäftigen.

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