Energieausweis

Was wirklich durch den Kamin geht, bleibt unklar

Von Sabine Philipp

Wer eine Immobilie baut, verkauft oder vermietet – Bürogebäude inklusive –, muss ab 2008 einen Energieausweis vorlegen. Mit ihm sollen Mieter oder Käufer auf einen Blick erkennen, welche Heiz- und Warmwasserkosten ihn erwarten. Das hat die Bundesregierung am 25. 04. 2007 in der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Der Ausweis ist zehn Jahre lang gültig.

Immobilienbesitzer, deren Gebäude in punkto Energieeffizienz gut dastehen, sollen durch den Ausweis einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Wenn Sie Ihr Haus sanieren wollen, sehen Sie mit dem Pass dann besser, wo es hakt, und als Mieter können Sie die zukünftigen Nebenkosten besser einschätzen.

Die Leitung des Projekts wurde in die Hände der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) gegeben. Das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz und Regenerative Energien ist eine Gründung der Bundesregierung.

Ein Pass, zwei Varianten

Den Ausweis gibt es in bedarfs- oder verbraucherorientierter Ausgabe. Bei der ersten Variante wird der berechnete Energiebedarf zugrunde gelegt, bei der verbraucherorientierten Version der tatsächliche Energieverbrauch.
Welche Spielart Sie benötigen, hängt von der Größe und dem Baujahr ab. Hat Ihr Wohngebäude mehr als vier Wohneinheiten, können Sie sich die Variante aussuchen. Das Gleiche gilt für Nichtwohngebäude.
Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, haben Sie die Wahlfreiheit, wenn die Bauten entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung (WSchV) errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Wurden sie vor derselben Verordnung errichtet und erreichen sie dieses Anforderungsniveau nicht, wird der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Einführung in drei Phasen

Ab dem 01. 01. 2008 gilt die Passpflicht für alle Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden. Jüngere Wohngebäude haben noch bis zum 1. Juli 2008 eine Verschnaufpause, und Nichtwohngebäude müssen sich erst ab dem 1. Januar 2009 ausweisen. Eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht vorgeschrieben; im Einzelfall kann sie aber erforderlich sein. Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Sie als Eigentümer können dem Gutachter die Angaben und Nachweise zur Verfügung stellen.

Wer nicht mitmacht, zahlt

Wenn Sie den Pass boykottieren, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit und Sie können mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro zur Kasse gebeten werden. Die genaue Höhe der Strafe wird sich aber wohl erst nach den ersten Gerichtsurteilen zu dem Thema einpendeln. Grundsätzlich fallen die Bußgelder nur an, wenn Sie jemand verklagt.

Sie können jedoch getrost auf das Papier verzichten, falls Sie Ihre Gebäude bzw. Wohnungen gar nicht neu vermieten oder verkaufen möchten.

Nur Zertifizierte dürfen prüfen

Wenn Sie einen Energiepass brauchen, müssen Sie sich einen von der dena zugelassenen Aussteller heraussuchen. Regional sortierte Listen mit potenziellen Kandidaten finden Sie auf der Website der dena. Der Prüfer nimmt dann die Gebäudedaten vor Ort auf, erstellt den Energiepass und übergibt ihn Ihnen.

Einen Festpreis gibt es nicht; die Kosten werden dem Aufwand entsprechend festgelegt. Laut Erfahrungswerten der dena aus Feldversuchen kosteten Energiepässe, die nach dem Kurzverfahren (vereinfachte Gebäudeaufnahme) erstellt wurden, meist zwischen 150 und 300 Euro. Kam das ausführliche Verfahren (detaillierte Gebäudeaufnahmen) ins Spiel, schlug das bei der Mehrheit mit bis zu 500 Euro zu Buche. Preise über 500 Euro waren laut dena selten und traten meist bei sehr großen Mehrfamilienhäusern auf.

Bei der vereinfachten Datenaufnahme kommen tabellierte Pauschalwerte für die Gebäudeerfassung zum Zug. Einzelne Bauteile wie beheizte Kellerräume dürfen bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt werden.

Ob Sie eine vereinfachte oder ausführliche Variante wählen, bleibt Ihnen überlassen.

Fazit: Gut, aber nicht glaubwürdig

Der Ausweis ist eine nette Idee. Als Mieter, z.B. von Bürogebäuden, sollten Sie sich aber nicht blind auf die Daten verlassen. Die Verbraucherzentrale (vzbv) kritisiert, dass der Ausweis „nichts weiter als eine Übersicht über den Energieverbrauch des Vorbesitzers bzw. -mieters mit einer Sammlung allgemeiner Energiespartipps“ sei. Das Zertifikat sage allenfalls etwas über den Energieverbrauch früherer Nutzer aus. Und falls die recht zurückhaltend im Verbrauch waren, werde „eine Energieschleuder plötzlich zum Passivhaus“.

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