Fragwürdige Abmahnung: Wann Pressebilder für Blogs teuer kommen

Bildrechte im Internet sind ein schwieriges Problem. Aber zumindest bei Pressemeldungen sind die beiliegenden Fotos zur Veröffentlichung gedacht – möchte man meinen. Ein aktueller Fall zeigt jedoch, dass Blogs und Berichterstatter trotzdem mit einer 745,40 Euro teuren Abmahnung rechnen müssen.

Wer sich auf das © verlässt, steht im Minenfeld

Von Michael Praschma

Jedes Medium, von der ARD bis zum kleinsten Blog, stützt sich auf Pressemeldungen mit Text, Fotos, Links usw., die in der Regel mit Copyright-Zeichen und -Hinweisen garniert sind. Und jeder geht natürlich davon aus, dass eine Pressemeldung mit Bild dazu da ist, veröffentlicht zu werden. Das muss aber nicht so sein. Ein aktueller Fall stellt die Rechtssicherheit infrage: für Autoren, Verlage und alle, die publizieren.

Schon klar: Wer Fotos oder Texte veröffentlicht, die nicht von ihm selbst stammen, muss das Copyright erwerben oder darüber verfügen dürfen. „Google Bilder“ plündern geschieht bekanntlich auf eigene Gefahr. Auch dass das Teilen fremder Inhalte etwa über Facebook zu Unannehmlichkeiten führen kann, spricht sich seit Kurzem herum. Aber muss man ernsthaft eine kostenbewehrte Abmahnung befürchten, wenn man eine zur Veröffentlichung angebotene Presseinformation verwendet? – Ja, das kommt vor.

„Abdruck honorarfrei“ steht unter dem Pressetext zum Download auf der Website der Rittal GmbH, zu dem auch eine Grafik von einem Messestand auf der Hannover Messe 2015 gehört. Weniger honorarfrei, nämlich genau 745,40 Euro teuer ist die Abmahnung der Münchner Anwaltskanzlei Keller Menz vom 12. Mai 2015 für das MittelstandsWiki, das guten Glaubens besagtes Bild von Rittal verwendet hatte. Auf der Presseseite von Rittal übrigens ist die Presseinformation samt Bild auch Wochen später noch online – inklusive Copyright-Vermerk (Stand: 9. Juni 2015).

Abmahnungshaie oder Hehlerware aus Versehen?

Der Umgang mit Abmahnungen gehört durchaus zum Mediengeschäft. Der vorliegende Fall ging dem Herausgeber des MittelstandsWiki allerdings doch gehörig auf die Nerven. Immerhin lag ihm eine schriftliche Auskunft der Rechtsabteilung eines Partnerunternehmens von Rittal vor: Das umstrittene Bild beruhe nicht auf dem Entwurf einer Firma Blackeight, wie die Münchner Anwälte geschrieben hatten, sondern sei von Rittal und zwei weiteren Firmen im Rahmen der Erstellung eines Messekonzepts in Auftrag gegeben worden. – Eine Darstellung, der wiederum aus München umgehend widersprochen wurde. Selbstverständlich sei Blackeight „jederzeit in der Lage, ihre Rechte an dieser Darstellung nachzuweisen“. Das Gleiche sagt für ihre Sicht der Dinge die Gegenseite.

Kurzum: Jannot entfernte das Bild aus dem MittelstandsWiki und unterschrieb eine Unterlassungserklärung an die Anwälte von Blackeight, allerdings nur „zur Wahrung des Rechtsfriedens“, ohne Schuldeingeständnis und ohne zu zahlen. Warum Blackeight sofort die juristische Artillerie in Marsch setzte, ohne Versuch, die Angelegenheit zuvor gütlich zu regeln, bleibt einstweilen Geheimnis dieses Unternehmens. Geschäftsführer Matthias Hüsgen sagt derzeit zu der Sache nichts – lediglich, dass weitere Abmahnungen „denkbar“ seien. Ein lukratives Geschäft für die Kanzlei Keller Menz: Anfang Juni findet sich das angeblich durch „Vorlagenfreibeuterei“ gekaperte Bild immer noch auf Dutzenden von Online-Portalen.

Über Abmahnungen entscheiden Unternehmer
Ohne juristischen Beistand geht immer weniger. Umso nachdrücklicher dürfen Firmenlenker darauf bestehen, dass geschäftliche Entscheidungen ihre Entscheidungen sind. In seinem Kommentar beklagt Michael J.M. Lang eine Unternehmenskultur, die jeden konfliktträchtigen Umgang mit Kunden, Partnern und Medien routinemäßig der Rechtsabteilung übergibt. Er steht auf dem Standpunkt: Wie Firmen im Einzelfall auf eine Rechteverletzung reagieren, ist Teil der unternehmerischen Verantwortung.

Nachweispflicht: Weltfremde Rechtsprechung

Ähnliche Fälle sind schon in der Vergangenheit vor deutschen Gerichten gelandet. Und hier ist die Lage in der Tat unerfreulich, vor allem für Medien, die sich keine von Juristen unterstützten Bildredaktionen leisten können. Joerg Heidrich, Justiziar bei Heise Medien: Erst kürzlich habe etwa das Oberlandesgericht München auf „sehr strenge Sorgfaltspflichten bei der Online-Nutzung fremder Bilder“ hingewiesen. Wer solche Bilder verwendet, müsse sich selbst durch vorgelegte Dokumente überzeugen, dass z.B. eine Werbeagentur tatsächlich über die Rechte an Bildern verfügt, die veröffentlicht werden sollen. Gegebenenfalls muss hier eine ganze Rechtekette nachkontrolliert werden, was Wochen in Anspruch nehmen kann.

Wer sich auf eine einfache Zusicherung verlässt, dass der Veröffentlichung nichts im Wege steht, ist also nicht sorgfältig genug und haftet für die Rechtsverletzung. Ob es möglich ist, Abmahnungskosten und weitere Schäden zivilrechtlich beim Lieferanten des Bildes einzuklagen, sei im Einzelfall fraglich, meint Heidrich. Er hält die Rechtsprechung für völlig weltfremd. In der Tat ist nur schwer vorstellbar, wie Herausgeber von Medien die geforderte Sorgfalt einhalten sollen. Denn z.B. dann, wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens ein Foto oder eine Grafik selbst gemacht hat, der Arbeitgeber also eindeutig Inhaber der Rechte daran ist, werden in vielen Fällen keine wirklich überprüfbaren Dokumente vorliegen, die das belegen.

Die Bildredaktion der Hamburger „Zeit“ etwa teilt auf Anfrage mit, man verlasse sich in der Regel darauf, dass Agenturen oder Fotografen rechtmäßiges Bildmaterial anbieten. Auch dort ist man aber durchaus mitunter damit konfrontiert, dass dem eben nicht so ist. Doch dann – das ist der Vorteil eines großen Verlages – bemüht sich meist die Agentur darum. Oder man gibt es den Anwälten …

Praktischer Tipp
Das MittelstandsWiki hat seit seiner Gründung viele tausend redaktionelle Beiträge publiziert. Hinzu kommen Dutzende E-Books, Zeitschriftenbeilagen und Kooperationen. Das bedeutet mehrere hundert Bilder pro Jahr, die auf langfristige Nutzungsrechte zu überprüfen sind. In den meisten Fällen verlassen sich die Autoren und Redakteure auf ihre journalistische Routine, für die es u.a. Seminare zum Thema Bildrechte gibt. Im Zweifel wird gegen die Veröffentlichung eines Bildes entschieden.

Das Problem: Jedes einzelne Bild – egal wie groß oder klein und wie oft oder selten es tatsächlich gesichtet wird –, dessen Herkunft und Nutzungsrecht nicht schriftlich belegt werden kann, ist ein Risiko, das über viele Jahre hinaus besteht, wenn die betreffende Veröffentlichung längst Geschichte ist, während Google und Konsorten nichts vergessen. Das gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf eigenen Websites oder in Broschüren und Dokumentationen Bilder von Dritten verwenden. Gefährlich sind vor allem Quellen, bei denen auf den ersten Blick vermeintlich „alles klar“ ist. Kommt es zu Komplikationen, wechselt das Personal oder gehen ehemalige Geschäftsfreunde getrennte Wege, zählt einzig und allein der schriftliche Nachweis.

Höchste Vorsicht ist geboten, wenn die eigentliche Quelle wie z.B. ein Webdesigner oder eine Agentur sich auf eine weitere Quelle wie z.B. einen Fotografen oder eine Fotobörse stützt. Dass eine Quelle die Nutzungsrechte am Bild hat, bedeutet noch lange nicht, dass sie übertragbar sind. Im Zweifel gilt es, diese Rechte erneut bzw. direkt zu lizenzieren. Eine lückenlose Dokumentation, die über Jahre hinaus delegierbar funktioniert, ist oberste Pflicht. (Thomas Jannot)

Veröffentlichungen: Wie man das Restrisiko minimiert

Besonders für Start-ups, kleine Firmen und Unternehmen aus dem Mittelstand stellt sich die Frage, ob sich der Zeit- und Geldverlust und nicht zuletzt der Stress auszahlen, die eine sorglose Veröffentlichung fremden Materials auf diese Weise verursachen kann. Thomas Jannot, seit 28 Jahren als ITK-Journalist tätig, hat den Eindruck, dass rabiate Umgangsformen im geschäftlichen Verkehr zunehmen. Ganz ausschließen lassen sich die Risiken eines Herausgebers – ob nun Online oder Print – ohnehin nicht. Fahrlässigkeiten können aber zunehmend fatale Wirkungen haben.

Die Grundregel lautet: Je komplexer die Herkunft eines Bildes ist, desto sorgfältiger muss sie geprüft und belegt werden. Eine ausdrückliche Bestätigung des Bildlieferanten mit Erklärung einer Schadloshaltung wird überhaupt nur bei gekauften Bildern zu bekommen sein. Selbst große Provider von Stockfotos wie z.B. Fotolia garantieren bei kostenlosen oder frei downloadbaren Werken nicht für die Rechtmäßigkeit der Verwendung. Eine bedingte Schadloshaltung ist hier bei kostenpflichtigen Lizenzen allerdings immerhin vertraglich geregelt.

Zur eigenen Sicherheit empfiehlt es sich jedenfalls, die grundlegenden rechtlichen Bedingungen zu studieren und genau zu beachten. Denn hundertprozentig auf der sicheren Seite ist man nicht einmal mit eigenen Fotos. So gibt es z.B. eine ganze Reihe von Urteilen darüber, in welcher Form Mitarbeiter abgebildet werden dürfen – oder eben nicht.

Fazit: Schlechte Nachrichten für kleine Online-Medien

Eine medienpolitische Nachbemerkung: Es geht hier auch um Presse- und Meinungsfreiheit. Denn zunehmend gilt für die Akzeptanz von Nachrichten aller Art, dass Information ohne attraktive Illustration schlechtere Chancen hat, wahrgenommen zu werden. Das beschneidet die Möglichkeiten von Medien, für die das Risiko unkalkulierbar oder der Aufwand zu groß wird, Bilder zu veröffentlichen. Dass Online-Portale am Ende nurmehr mit Anwalt wahrnehmbar sind, kann kein tragbarer Zustand sein. Die Floskel muss leider bemüht werden: Da ist der Gesetzgeber gefordert.

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Michael Praschma ist Texter, Lektor und Redakteur. Er beherrscht so unterschiedliche Gattungen wie Werbetext, Direct Marketing, Claims, Webtext, Ghostwriting, Manuals oder PR. Außerdem treibt er sich – schreibend und anderweitig engagiert – in Journalistik, Non-profit-Organisationen und Kulturwesen herum. Seine Kunden kommen aus verschiedensten Branchen. Am MittelstandsWiki schätzt er die Möglichkeit, mit eigenen Recherchen auf den Punkt zu bringen, was Verantwortliche in Unternehmen interessiert. → https://praschma.com/

Nützliche Links

Eine Chronik des Geschehens führt Thomas Jannot auf https://jannot.de.