Patentanwalt

Patentanwälte helfen beim Schutz von Erfindungen

Von Volker Rürup

Patentanwälte sind Rechtsanwälte, die sich auf gewerbliche Schutzrechte als Fachgebiet spezialisiert haben? Diese gängige Einschätzung ist falsch. Patentanwälte sind in erster Linie Naturwissenschaftler oder Ingenieurwissenschaftler mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die sich durch eine Zusatzausbildung als Patentanwälte qualifiziert haben. Denn sie müssen eine Erfindung nicht nur juristisch begleiten, sondern diese auch inhaltlich-technisch beurteilen können.

Patentanwälte können daher über einen Hintergrund in unterschiedlichsten wissenschaftlichen Disziplinen verfügen, z.B. Pharmazie, Biologie oder Chemie, Maschinenbau, Elektrotechnik oder Physik. Dies ist nötig, weil natürlich auch die Erfindungen aus unterschiedlichen Bereichen stammen. Ein Blick in die sogenannten IPC-Klassen, in die Patente einsortiert werden, macht dies deutlich. Zwar überschneiden sich viele Klassen, weil Erfindungen an den Abzäunungen der Kategorisierung keinen Halt machen, doch ist es von großer Bedeutung, dass die Patentanwälte die jeweiligen Fachgebiete inhaltlich einschätzen können, um Patentanmeldungen zu schreiben, die vor dem Patentamt und in der nachfolgenden Schutzanwendung bestehen.

Dass Patentanwälte teilweise auf Gebieten arbeiten, die nicht ihrer Ausbildung entsprechen, ist nicht zwingend ein Problem. Auch Einarbeitung und praktische Erfahrung lehrt das Verständnis technischer Bereiche über die Hochschulausbildung hinaus.

Wie lassen sich Erfindungen aber nun am erfolgreichsten schützen? Wichtig ist, die Patentanmeldung so zu schreiben, dass sie möglichst umfangreich die Erfindung schützt und gleichzeitig einem Angriff auf das Schutzrecht im Detail standhält. Der passenden Patentstrategie kommt dadurch immense Bedeutung zu.

Von der Anmeldung bis zur Durchsetzung

Im Prinzip hat der Patentanwalt zwei Aufgaben: den Anmelder/Erfinder bei der Erstellung des Schutzrechts im Rahmen der Anmeldung zu vertreten und anschließend sicherzustellen, dass die Rechte des Schutzrechtsinhabers auch durchgesetzt werden. Teilweise werden beide Aufgaben von demselben Anwalt übernommen, teilweise trennen Kanzleien die Funktionen zwischen verschiedenen Personen. Letztere Funktion unterstützen meist auch „normale“ Anwälte als Experten in der Rechtsdurchsetzung.

Im Rahmen der Antragstellung übernimmt der Patentanwalt das Ausarbeiten der Patentanmeldung. Er formuliert die Beschreibung der Erfindung – unterstützt durch den Erfinder – und arbeitet sogenannte Patentansprüche aus, die die rechtliche Grundlage des Schutzrechts darstellen. Auch die Betreuung während des Anmeldeprozesses und die Kommunikation mit dem Amt ist sein Job. Den Stand der Technik, den erfinderischen Schritt und den Neuheitswert der Erfindung einschätzen zu können, ist dabei essenziell, um die Anmeldung so zu formulieren, dass sie die Prüfung durch das Patentamt auch besteht.

Serie: Patentverletzung
Teil 1 sagt, womit Mittelständler rechnen müssen, die ihre Patente widerrechtlich genutzt finden: mit einer Retourkutsche von Konzernseite. Teil 2 sieht sich um, wann eine Patentklage Erfolg verspricht, und schildert zwei Realbeispiele aus dem Wirtschaftsleben. Teil 3 zeigt Alternativen zum Prozessmarathon auf. Welches Vorgehen am besten ist, müssen am Ende nüchterne betriebswirtschaftliche Erwägungen zeigen.

Den richtigen Patentanwalt finden

Es ist somit von großer Bedeutung, den richtigen Patentanwalt zu beauftragen. Hier hilft z.B. das Portal Patent-Pilot bei der Suche nach einem Patentanwalt, um den passenden Vertreter zu identifizieren. Durch Eingabe von Stichworten, welche die Erfindung beschreiben, ermittelt die Suche Patentanwälte, die zuvor bereits ähnliche Patentanmeldungen betreut haben und somit über Erfahrungen auf dem technischen Gebiet der Erfindung verfügen. Die Hochschulausbildung spielt dabei nur bedingt eine Rolle. In erster Linie bestimmt das auf Erfahrung beruhende Fachwissen, welche Patentanwälte infrage kommen.

Fazit: Nach Erfahrung und Sachverstand

Eine Erfindung ohne Unterstützung eines Patentanwalts anzumelden, birgt ein unverhältnismäßig großes Risiko, dass die Anmeldung nie als Patent gewährt wird. Nur im Patentrecht erfahrenen Personen ist zu empfehlen, das Honorar des Patentanwalts zu sparen und die Erfindung eigenständig einzureichen. Dennoch sollten Erfinder auch nicht „irgendeinen“ Patentanwalt beauftragen, sondern sichergehen, dass dieser auch weiß, was er tut. Auf praktischer Erfahrung sollte dabei das Hauptaugenmerk liegen.

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