Stromtankstellen für China: Was China von Lade­statio­nen für E-Fahr­zeuge verlangt

China geht in die E-Offen­sive: Bis 2020 will der welt­größte Markt für E-Mobility min­des­tens fünf Mil­lio­nen Elektro­autos auf die Straße bringen und 4,8 Millio­nen neue Lade­vor­richtun­gen bauen. Aller­dings gelten für die Er­rich­tung von Wall­boxen und Lade­säulen be­son­dere Vorschriften.

E-Mobility-Lade­vorrichtungen für den chinesischen Markt

Von Isabelle Kraft, ECCS

Mit dem wachsenden Markt exportieren Hersteller von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge immer häufiger nach China. Doch für die Einrichtung dieser Ladevorrichtungen bestehen vor Ort Anforderungen und Vorschriften, die vor einem Export bekannt sein müssen.

In China gibt es derzeit zwei geläufige Formen von Ladevorrichtungen: die Wallbox und die Ladesäule. Unter einer Wallbox versteht man eine Vorrichtung, die direkt an der Wand befestigt ist und somit relativ klein ist. Eine Ladesäule ist dagegen eine frei stehende Vorrichtung, die im Boden verankert ist und aufgrund ihrer Form einen flexiblen Aufbau ermöglicht. Eine Ladesäule benötigt keine Wand oder Ähnliches, nimmt aber mehr Platz ein als eine Wallbox.

Welche Vorrichtung ist für welche Situation geeignet? Wandladestationen finden sich in China meist in Tiefgaragen, da hier, zumindest für einen großen Teil der Stellplätze, schon Wände vorhanden sind. Eine Ladesäule würde dort zu viel Platz einnehmen. Für Außenparkplätze bieten sich meist Ladesäulen an, vor allem, wenn die Parkplätze weitläufig sind und keine Wände verfügbar sind.

Ablauf des Installationsprozesses

Wer in China eine Ladevorrichtung installieren möchte, muss in der Regel zuerst mit dem Energieversorger in Kontakt treten, damit dieser die nötigen Verbindungen schafft. Anders als in Deutschland hat man dort nicht die Wahl zwischen vielen verschiedenen Anbietern, sondern ist an den regionalen Anbieter gebunden. Die Energieversorgung ist in China staatlich geregelt, weshalb es nur vier Energieversorger gibt, die für verschiedene Teile des Landes zuständig sind.

Ein nächster wichtiger Schritt ist, die Zustimmung der Immobilienverwaltung zu bekommen. Vor allem Wohngebiete, aber auch Geschäftsbezirke sind in Komplexen organisiert, die meist umzäunt sind, zumindest aber rund um die Uhr von Pförtnern und anderem Sicherheitspersonal bewacht werden. Ein solcher Komplex ist von der Einwohnerzahl vergleichbar mit einem größeren deutschen Dorf. Alle Angelegenheiten von Grundstücksverwaltung, Energie-, Wasser- und Gasversorgung sowie Abwasser- und Abfallentsorgung werden von der Immobilienverwaltung geregelt. Deshalb ist deren Zustimmung zur Installation zwingend notwendig, da es meist gemeinsam genutzte Parkplätze und, im Fall der Verlegung neuer Leitungen, auch gemeinschaftlich genutzten Boden betrifft.

Ein letzter, eventuell notwendiger Schritt ist eine Sicherheitsprüfung der Feuerwehr. Diese kann von der Immobilienverwaltung gefordert werden, betrifft aber weniger die Ladestation als solche, sondern vielmehr den Einfluss der Installation auf Flucht- und Rettungswege.

Bei Verweigerung seitens einer der erwähnten Parteien kann beim Gesetzgeber Beschwerde eingereicht werden, da es konkrete Ziele und Quoten für den Aufbau des Versorgungsnetzes gibt. Diese Quoten sind allerdings von Ort zu Ort unterschiedlich.

Zu beachten am Installationsort

Was bei der Auswahl des Installationsortes zu beachten ist, ist beispielsweise der Abstand zum bereits vorhandenen Stromnetz: Es sollte bevorzugt ein Ort gewählt werden, der schon sehr nah an der Stromversorgung ist. Je größer die Distanz, desto größer der Aufwand seitens des Energieversorgers, was zu unnötigen Mehrkosten führen kann.

In Wohnkomplexen werden Parkplätze zwar vermietet, meist aber nur auf Verfügbarkeitsbasis. Das heißt, dass nicht gewährleistet ist, dass ein bestimmter Platz immer für einen bestimmten Fahrzeughalter freigehalten wird. Deshalb gibt es keine Garantie, dass Parkplätze mit Ladevorrichtungen auch nur von Elektroautos genutzt werden.

Der Stromverbrauch ist ein weiterer Faktor von vielen, die beachtet werden müssen. Die Versorgung muss stark genug sein, um den Betrieb von eventuell mehreren Ladevorrichtungen gleichzeitig zu ermöglichen.

Wie bei der Auswahl der Vorrichtungsart muss auch bei der Wahl des damit verbundenen Parkplatzes auf die benötigte Fläche geachtet werden. Die Sicherheit der Ladevorrichtung und eines dort parkenden Autos muss gegeben sein.

Anforderungen an die Vorrichtung

Auch an die Ladevorrichtung als solche werden einige Anforderungen gestellt. Bestimmte Anlagen müssen IP54 entsprechen. Die jeweils erste Ziffer des International Protection Markings gibt den Schutz vor Partikeln und Staub auf einer Skala von 0 bis 6 an, wobei 6 maximalen Schutz bedeutet. Die zweite Ziffer steht für den Schutz vor Wasser, der mit maximal 9 angegeben werden kann.

Vorschriften für die Installation

Aufgrund der hohen Zielsetzung zur Verwendung von Elektroautos in der Zukunft hofft man in China viel mehr auf den Aufbau von Ladestationen als von einzelnen Ladevorrichtungen. Mit Ladestation ist hier eine Art Tankstelle für Elektroautos gemeint, also ein Ort, an dem nicht nur ein Auto zur selben Zeit geladen werden kann, sondern viele gleichzeitig. Deshalb gibt es auch nicht nur für einzelne Vorrichtungen gewisse Richtlinien, sondern vor allem für solche Ladestationen.

Unter anderem sollten bei Parkplätzen, auf denen weniger als acht Ladevorrichtungen zur Verfügung stehen, diese Ladevorrichtungen alle für kleine Elektroautos ausgelegt sein. Bei acht und mehr sollen dann 25 % der Plätze mittleren und großen Autos zur Verfügung stehen.

Des Weiteren dürfen die Zugangswege einspurig nicht schmaler als 3,5 m sein und zweispurig nicht schmaler als 6 m, damit eine gute Zufahrt gewährleistet ist und weder Ladevorrichtungen noch Autos Gefahr laufen, beschädigt zu werden.

Gemieden werden sollten Orte mit starken Vibrationen oder hohen Temperaturen sowie Orte mit viel Staub, Dunst oder von Rost und Korrosion befallenen Gegenständen. Sollte sich die Nähe zu solchen Partikeln nicht vermeiden lassen, ist darauf zu achten, die Anlagen außer Windrichtung derselben zu halten.

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Isabelle Kraft ist Geschäftsführerin der ECCS GmbH & Co. KG. Das Unternehmen mit Beratern, Dolmetschern und einem breiten Partnernetzwerk unterstützt Hersteller beim Export ihrer Produkte nach China. Als Spezialist für den chinesischen Markt unterstützt und berät ECCS bei allen wichtigen China-Zertifizierungen und damit verbundenen Dienstleistungen – von der CCC-Zertifizierung über die SELO-Lizenz bis hin zur Hygienelizenz.


ECCS GmbH & Co. KG, Rüsselsheimer Straße 22, 60326 Frankfurt am Main, Tel.: 069-75009600, info@europe-to-china.de, www.europe-to-china.de

Richtlinien und Standards

Die Richtlinien für E-Mobility Ladevorrichtungen werden vom südchinesischen Energieversorger China Southern Power Grid herausgegeben und sind mit Q/CSG gekennzeichnet. In diesen Richtlinien werden auch die relevanten nationalen Standards aufgeführt – am besten greifen Sie im konkreten Fall rechtzeitig auf die Unterstützung von Normen- und Zertifizierungsspezialisten mit einschlägigen Marktkenntnissen zurück. Dabei gibt es die verpflichtenden GB-Standards, die von der CNCA (Certification and Accreditation Administration of the People’s Republic of China) und der SAC (Standardization Administration of the People’s Republic of China) herausgegeben werden sowie andere Standards, deren Einhaltung bisher freiwillig ist.

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