Genossenschaft gründen

Zu dritt kann es losgehen

Von Sabine Philipp

Sie haben gute Ideen, wenig Geld, aber treue Mitstreiter. Mit denen wollen Sie gemeinsam etwas aufbauen, aber trotzdem Ihr eigener Chef bleiben. Dann könnte die eingetragene Genossenschaft (eG) die passende Geschäftsform für Sie sein.

Denn seit der Reform des Genossenschaftsgesetzes (GenG) ist diese Form der geschäftlichen Kooperation für Existenzgründer mit kleinem Geldbeutel richtig attraktiv geworden. Anmeldung und Verwaltung sind nun deutlich vereinfacht.

Startformation zusammenstellen

Sie brauchen kein Eigenkapital, nur mindestens zwei Leute, die mitmachen (§ 4 GenG). Das können natürliche oder juristische Personen sein. Falls Ihnen noch der dritte Mann fehlt, könnten Sie auch beim Genossenschaftsverband Ihrer Wahl nachfragen. Dort kennt man vielleicht jemanden, der Anschluss sucht.

Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fach­männische Beratung durch Rechts­experten. Die Inhalte wurden sorg­fältig recherchiert, dennoch sind Ab­weichungen vom tat­sächlichen Sach­verhalt nicht auszuschließen.

Prüfungsverband finden

Nachdem Sie sich gefunden haben und sich über den Zweck Ihres Unternehmens einig sind, sollten Sie sich einen Genossenschaftsverband aussuchen, der das Recht zur Prüfung hat, auch Prüfungsverband genannt. Als „Genossen“ sind Sie zur Mitgliedschaft verpflichtet. Er prüft gegen ein relativ geringes Entgelt, ob Sie sich in sicherem Fahrwasser befinden. (Die Hintergründe sind historisch bedingt: Da man kein Eigenkapital zur Gründung braucht, wollte der Gesetzgeber zumindest dafür sorgen, dass die Firma ordentlich geführt wird.)

Wenn Ihre Bilanzsumme weniger als zwei Millionen Euro beträgt, müssen Sie alle zwei Jahre eine Pflichtprüfung machen. Ansonsten sind Sie jedes Jahr dran. Und natürlich werden Sie vor Ihrem Handelsregistereintrag auf Herz und Nieren getestet.

Das sieht auf den ersten Blick zwar etwas unbequem aus. Das Prozedere hat aber auch seine guten Seiten: So waren 2006 von allen Insolvenzen in der Bundesrepublik nur 0,1 % Genossenschaften betroffen. Für kleinere Firmen liegen die Prüfkosten im unteren vierstelligen Bereich; die Eingangsprüfung ist aber natürlich etwas teurer. Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag macht für eine kleine Genossenschaft lediglich einen dreistelligen Betrag aus.

Neben den Prüfungen checkt der Genossenschaftsverband Ihre Business Pläne und begleitet Ihre Firma in den ersten drei bis fünf Jahren.

Am besten setzen Sie sich mit dem Verband Ihres Bundeslandes in Verbindung. Wenden Sie sich an den Gründungsberater. Der berät Sie gerne – und das erst mal kostenlos.

Vorstand und Aufsichtsrat bestellen

Zu einer Genossenschaft gehört auch ein Vorstand, den Sie aus den Mitgliedern rekrutieren müssen. Wählen Sie den mit den besten Managementfähigkeiten. Falls Sie nicht mehr als 20 Genossenschaftler sind, brauchen Sie nur einen. Und einen Aufsichtsrat. Dessen Job kann aber auch die Generalversammlung übernehmen.

Verfassung fixieren

Um späteren Streit zu vermeiden, besteht vor der Gründung ein erhöhter Klärungsbedarf: Was ist Ihr Ziel? Soll es einen Gesellschafter geben, der mehr Geld investiert und dafür mehr sagen darf? – Solche Fragen werden in der Verfassung geklärt. Sie bedarf der Schriftform. Mit hinein kommen unter anderem Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Nachschusspflicht in der Insolvenz, Formvorschriften für die Generalversammlung sowie die Höhe des Geschäftsanteils zur Bildung der gesetzlichen Rücklage. Bei der Erstellung hilft der Berater.

Mittel und Werte einbringen

Natürlich kommen Sie bei der Existenzgründung nicht ganz ohne Geld aus. Wenn Sie aber von ihrem Großvater eine kleine Werkstatt oder ein Patent geerbt haben, können Sie das anstatt Barmittel einbringen. Der Prüfverband kontrolliert, ob die Sachen richtig bewertet wurden. Kommt er zu einem anderen Ergebnis als Sie, verhindert das Gericht, dass Sie Ihre Genossenschaft eintragen können. Dieses muss vor Ihrem Start prüfen, ob alles „ordnungsmäßig errichtet und angemeldet“ wurde (§ 11a GenG).

Fazit: Gut miteinander klarkommen

Der Verbund in einer starken Gemeinschaft schafft Sicherheit. Gefahren werden durch den Prüfverband rechtzeitig erkannt und sind damit leichter zu begegnen. Allerdings: Bei persönlichen Querelen kann auch er nicht weiterhelfen. Deshalb ist es wichtig, dass die Chemie stimmt. Suchen Sie sich Leute aus, mit denen Sie können. Denn falls Sie schon vor der Gründung Spitz auf Knopf stehen, wird das Verhältnis in der Genossenschaft sicher nicht besser.

Nützliche Links

Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) hilft bei der Gründung und hält eine Gründer-CD parat. Auf den DGRV-Seiten finden Sie auch rasch die jeweiligen Fachberater der genossenschaftlichen Regionalverbände. Eine gute Anlaufstelle mit Informationen, Tipps und Checklisten ist auch der Genossenschaftsverband Frankfurt. Im Programm finden Sie auch eine kostenlose CD-ROM, die u.a. verrät, wie Sie den betreffenden Business Plan erstellen. Beratung für Gründer bietet aber z.B. auch der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ZdK).