RIAA

Mächtiger Erzfeind der Raubkopierer

Von Loredana Covaci/Peter Riedlberger

RIAA ist die Abkürzung für Recording Industry Association of America, also den amerikanischen Musikindustrieverband.

Gegründet wurde die RIAA 1952 ursprünglich, um einen technischen Standard für die Vinyl-Schallplatte festzulegen, und jahrzehntelang war die Abkürzung lediglich im Kontext der Verleihungen von Gold- oder Platin-Alben vertraut. Dies änderte sich dramatisch in den letzten Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als die RIAA mit gerichtlichen Klagen, PR-Arbeit und Lobby-Manövern auf die Entwicklung der digitalen Medien Einfluss zu nehmen suchte.

Ende 1998 erhob die RIAA Klage gegen einen Diamond-Rio-MP3-Player, den zweiten tragbaren MP3-Player, der überhaupt auf den Markt gekommen war, und wollte ihn – erfolglos – verbieten lassen.

Erfolgreicher war dagegen das Vorgehen gegen Napster (ab Ende 1999) und andere Filesharing-Systeme, die im Laufe der folgenden Jahre schlossen oder in Verkauf- und Bezahlsysteme umgewandelt wurden.

Die RIAA ist dafür bekannt, mit harten Bandagen zu kämpfen. Ein markantes Beispiel ist die „Works made for hire“-Affäre von 1999. Grundsätzlich gilt ja, dass der Autor eines Werks das Copyright daran hat. Anders verhält es sich bei „Works made for hire“ („bestellten Werken“), also wenn etwa ein Programmierer einem genau definierten Auftrag nachkommt und das Copyright seiner Firma gehört. 1999 schmuggelte nun Stanley M. Glazier, ein Anwalt im Apparat des Kongresses eine Passage in einen Gesetzesentwurf, der viele Musikstücke zu „Works made for hire“ gemacht hätte, was den Interessen der Musikindustrie bestens entsprochen hätte. Kurz darauf wechselte Glazier zur RIAA mit dem Rang eines Senior Vice Presidents. Als die eingeschmuggelte Passage offenkundig wurde, wurde sie massiv von der RIAA verteidigt, während es einer neu gegründeten Künstlervereinigung nur mit Mühe gelang, sie widerrufen zu lassen.

Diese Episode kann illustrieren, wie weit der Einfluss der RIAA in die Spitzen der amerikanischen Politik reicht. Auch deutsche Privatpersonen und Gewerbetreibende trifft dies indirekt, da amerikanische Normen, die mit Unterstützung der RIAA entstanden (wie der Digital Millenium Copyright Act von 1998, der Kopierschutzumgehung verbot), oft zeitverzögert in der europäischen Gesetzgebung aufgegriffen werden – hier wäre besonders die „Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ zu nennen.

Nützliche Links

  • Die Website der RIAA.
  • Der Digital Millennium Copyright Act bei der Library of Congress.
  • Die entsprechende Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft beim EU-Portal.