Scharia-konforme Finanzprodukte

Koran-Ethik für Geldanlagen

Von Michael J.M. Lang

Scharia ist die Sammelbezeichnung für Gesetze, die sich aus dem Koran ableiten und in praktisch allen islamisch geprägten Ländern gelten. Da der Koran eine Reihe von Geldgeschäften verbietet, die in nicht-islamischen Kulturkreisen üblich sind, bezeichnet man Anlagen und Finanzprodukte, die keine vom Koran verbotenen Aktivitäten enthalten, als Scharia-konform. Diese sind vom Grundgedanken her den Ethischen Geldanlagen ähnlich: Bestimmte Formen der Geldanlage und Finanzgeschäfte werden aus religiösen, ethischen und/oder moralischen Gründen bewusst ausgeklammert.

Scharia in der Auslegung

Da die Scharia – anders als das in Deutschland gültige, auf dem geschriebenen römischen Recht aufbauende Rechtssystem – nicht auf einem schriftlich fixierten juristischen Kanon beruht, sondern aus religiösen Schriften, der Koransammlung abgeleitet wird, ist eine klare Definition, was Scharia-konform ist, nicht möglich. Die islamischen Glaubensrichtungen interpretieren die Scharia unterschiedlich streng. Deshalb gibt es bei den Scharia-Anlageprodukten verschiedener Emittenten durchaus Unterschiede.

Unzulässig, je nach Tiefenschärfe

Weitgehend einig sind sich islamische Rechtsexperten, dass Scharia-konforme Geldanlagen auf keine Geschäfte mit Alkohol, Glücksspiel, Pornografie (im weitesten Sinn), Waffen und Schweinefleisch aufbauen dürfen. Viele islamische Religionshüter halten aber auch Geschäfte mit Zigaretten oder Investitionen in westliche Hotel- und Restaurantketten (mit Alkoholausschank) für unzulässig.

Wichtig!
Die Scharia-Gesetze gelten in islamischen Ländern auch für Nicht-Moslems. D.h. deutsche Unternehmen, die in solchen Ländern Finanzgeschäfte betreiben, müssen die dort abgewickelten Geschäfte Scharia-konform gestalten.

Da der Koran (wie auch die Bibel) Zinsgeschäfte für unmoralisch hält, sind Geldanlagen in Finanzdienstleister, Versicherungen und Private-Equity-Unternehmen nicht Scharia-konform.

Zulässig sind Anlagen, deren Rendite sich aus realwirtschaftlichen Wertzuwächsen ergibt, also etwa die klassische Aktie, deren Wert durch eine Steigerung des Unternehmenswerts wächst. Ebenso sind Immobilienfonds und Rohstoffwerte zulässig, da auch diese nicht über Zinsgeschäfte Gewinne abwerfen.

Fazit: Die Nische wird wachsen

Seit rund zehn Jahren existiert der Dow Jones Islamic Market Index. Er listet Unternehmen auf, die von Scharia-Rechtsexperten als Scharia-konform bezeichnet werden. Scharia-konforme Anlagen werden mittlerweile auch von deutschen Banken angeboten, da die Zielgruppe der Moslems in Deutschland ständig wächst.

Nützliche Links

Ein umfangreicherer Beitrag zum Thema Scharia-konforme Geldanlagen ist in Vorbereitung. Wer Erfahrungen mit derartigen Anlagen besitzt, selbst Scharia-Experte ist oder derartige Produkte anbietet, kann seine Erfahrungen, Hintergrundinformationen und Hinweise gerne per per E-Mail an den Autor mitteilen.