Vernetzte Sicherheit, Teil 2: Wie Kameras die Firma im Fokus halten

Videoüberwachung muss kein teurer Luxus sein. IP-Kameras fügen sich zwanglos ins bestehende Firmennetzwerk und liefern die Filmdaten softwaregesteuert ab, so dass das System bei jeder Pixeländerung anschlägt. Was gute Videoanlagen gegen Einbrecher sonst noch können, sagt dieser Schwerpunktbeitrag.

Was sich bewegt, schlägt an

Von Sabine Philipp

Dass eine Zutrittskontrolle z.B. leicht auf einem bestehenden System zur Zeiterfassung aufsitzen kann, hat Teil 1 dieser Serie gezeigt. Neben verdrahteten Alarmanlagen gibt es noch die Möglichkeit von modernen Funkmeldern, die der Dachverband der Versicherer akribisch überprüft.

Alle zertifizerten Anlagen haben ein VdS-Symbol. Weil das natürlich Geld kostet, sind sie etwa 20 bis 30 % teurer als eine kabelgebundene Anlage. „Die Preise für Funkeinbruchmeldeanlagen beginnen so bei 1000 bis 1500 Euro“, schätzt Fachmann Markus Bierkamp, „je nachdem, ob da schon eine Aufschaltung zum Wachdienst integriert sein soll oder nicht. Natürlich ist der Endpreis auch davon abhängig, welche Alarmierung ich haben will. Sprich: Soll jedes Fenster und jede Glasscheibe überwacht sein oder genügt es, wenn im Flur oder den Haupträumen Bewegungsmelder installiert sind?“

Soll ein Wachdienst einbezogen werden, kostet das 35 bis 50 Euro pro Monat. Allerdings kann man für dieses Geld zusätzlich eine Videoüberwachung bei der Wachzentrale schalten lassen. Die entsprechende Empfangssoftware ist ebenso im Preis inbegriffen wie die Möglichkeit, die Daten dort zwischenzuspeichern und visuell darzustellen.

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Markus Bierkamp gründete 1993 mit Jörg Schneider die ALARM-TEC Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH im Schles­wig-Hol­steinischen Heid­graben. Von der phy­sika­lischen Tech­nik her kom­mend legt er Wert darauf, dass Alarm­lösungen im täg­lichen Um­gang funktio­nieren. Er weiß auch, wie sehr es auf Reaktions­schnelligkeit an­kommt – und darauf, dass die An­lagen von der Ver­siche­rung anerkannt sind.

Überblick auf IP-Basis

Dennoch muss es nicht immer Funk sein. „Wer schon über ein Netzwerk mit einer entsprechenden Verkabelung verfügt, könnte über die vorhandenen Verbindungsleitungen IP-Kameras integrieren und braucht dann keine zusätzlichen Verkabelungen oder Funkstrecken aufzubauen“, erklärt Bierkamp. IP-basierte Videokameras können via Ethernet-Schnittstelle über das Computernetzwerk an einen Firmenrechner oder ein Spezialgerät, ähnlich wie an einen Videorekorder, angeschlossen werden.

In der Regel haben die Videosysteme einen Softwarebewegungsmelder integriert, d.h. sie erkennen über Pixeländerungen, dass sich das Bild ändert und starten dann automatisch die Aufnahme. Das komprimierte Video wird dann an den PC übertragen, der die Bilder speichert.

Wird jedoch der Rechner bzw. das Spezialgerät entwendet, gibt es ein Problem. Daher sollte man sich Gedanken darüber machen, welcher Rechner die Videobilder sichern soll. Falls ein Wachdienst verfügbar ist, speichert man die entscheidenden Bilder am besten dezentral dort. Für die Übermittlung der Daten würde schon eine ISDN-Anbindung genügen.

Wetterfest, aber lichtempfindlich

Dabei birgt die Datenübertragung noch einmal die üblichen Tücken. Bierkamp betont: „Das System sollte entweder verkabelt sein oder über eine Funkschnittstelle verfügen, die gewissen Sicherheitsstandards genügt. Sonst kann sie viel zu einfach gestört werden.“ Leider gibt es keine festen Standards, nur herstellerspezifische Verschlüsslungen. Und natürlich lassen sich die Hersteller nicht in die Karten blicken, um es den Einbrechern nicht allzu leicht zu machen. „Wir arbeiten bundesweit mit sehr vielen Wachdiensten zusammen, und da haben sich Systeme von den Herstellern Heitel, Dallmeier und Netavis durchgesetzt“, so Bierkamps Fazit. „Ein Einsteigersystem mit einem kleinen Server und vier IP-Kameras liegt bei etwa 2000 Euro.“

Serie: Vernetzte Sicherheit
Teil 1 postiert sich nachts an der Tür und fragt, wer tat­säch­lich Zu­gang bekommt. Teil 2 stellt die Über­wachung auf IP-Basis und sagt, was Ka­me­ras kön­nen müssen. Teil 3 erkundigt sich, was Recht und Be­triebs­rat da­zu sa­gen. Außer­dem gibt es prak­tische Tipps für Einsteiger.

Natürlich sollte das System nicht gerade an einem alten 386er laufen. Ein Speicherplatz von 20 GByte wäre nicht schlecht, vor allem, wenn man wert auf fließende Bewegungen legt. Das menschliche Auge braucht dafür mindestens 25 Halbbilder pro Sekunde. Bei weniger Bildern und damit Daten sieht die Bewegung entsprechend abgehackt aus.

Bei der Wahl eines Anbieters sollte man auch stets vor Augen haben, dass die Kameras in der Regel draußen angebracht sind. Das heißt, dass sie in einem Wetterschutzgehäuse angebracht sein müssen (Schutzart IP66 oder IP67).

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Schwarz auf Weiß
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Außerdem sollte man nicht vergessen, dass Kameras immer ausreichend Helligkeit benötigen, um vernünftige Bilder zu produzieren. Für die Nacht sollte man daher auf lichtstarke Objektive achten, die auch bei geringer Beleuchtung arbeiten oder mit Infrarotlicht. Bei guten Systemen ist das so geregelt, dass die Kameras eine integrierte Infrarot-Beleuchtung haben. „Oft ist es auch so, dass die Geräte tagsüber in Farbe und nachts in Schwarzweiß aufnehmen“, meint Bierkamp.

Was Gesetzbücher und Betriebsrat dazu sagen, wenn auf Firmengelände Video aufgezeichnet wird, stellt Teil 3 dieser Serie dar.

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