Vorgezogene Meldefrist gefährdet Liquidität

Enorme finanzielle und bürokratische Belastungen beschwört Vizepräsident Dieter Lau vom Bund der Steuerzahler laut einer Meldung des Handelsblattes für kleine und mittlere Betriebe. Ursache sei eine neue Regelung, nach der ab dem 1. Januar Sozialversicherungsbeiträge bereits am Ende des laufenden Monats elektronisch an die Sozialkassen gemeldet werden müssen. Durch die vorgezogene Meldefrist reicht die Zeit nicht mehr wie bisher für den klassischen Postweg.

Die zuständige Ministerin Ulla Schmidt (SPD) begründet die Änderung damit, dass die bisherige Fristengewährung aus der Zeit der Lohntüten stamme. Man könne es sich aber nicht mehr leisten, Arbeitgebern zwei Wochen zinslosen Kredit einzuräumen. Steuerzahler-Vizepräsident Dieter Lau kontert, viele kleine und mittlere Betriebe besäßen nicht die erforderliche PC-Ausstattung für eine elektronische Übermittlung. Der Bund der Steuerzahler fordert Frau Schmidt in einem Brief daher auf, die Regelung nochmals zu überdenken. Peer-Robin Paulus von der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU) spricht das wahre Problem offen an: Die vorgezogene Meldefrist schwächt die Liquidität der kleinen Unternehmen.

MittelstandsBlog meint: Unternehmen, gleich welcher Größe, die heute noch ohne PC auszukommen glauben und Gehälter und Abgaben per Hand ausrechnen, werden mit oder ohne die neue Regelung am Markt untergehen. Nur wer die Probleme beim richtigen Namen nennt wie Herr Paulus, findet brauchbare Lösungen. Für Liquiditätsfragen des Mittelstandes ist nicht Frau Schmidt sondern das Wirtschaftsministerium zuständig. (ml)