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GmbH-Chefs müssen doch nicht nachzahlen

Das meldet der Spiegel. Wie MittelstandsBlog.de bereits vor einem Monat berichtete, fällte das Bundessozialgericht ein Urteil, das auf der Basis des Scheinselbstständigengesetzes von 1999 für Gesellschafter-Geschäftsführer eine rückwirkende Nachzahlungspflicht für Rentenbeiträge feststellt, wenn diese nur bei einer GmbH angestellt sind und keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen. Die Nachzahlungen könnten sich in vielen Fällen auf bis zu 30.000 Euro aufsummieren. Rund ein Drittel der betroffenen mittelständischen GmbHs stünde bei Umsetzung des Urteils nach Einschätzung ihrer Geschäftsführer vor dem Ruin.

Allem Anschein nach ist eine solche Auswirkung dem Arbeitsminister Franz Müntefering und der Deutschen Rentenversicherung dann doch zu heiß. Laut Informationen aus Union und SPD will Müntefering das Scheinselbstständigengesetz so ändern, dass die bisherige Praxis als weiterhin gültig abgesichert ist. Selbst eine Prüfung der  Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern soll vorerst nicht vorgenommen werden. Der Mittelstand kann also aufatmen. (ml)