EU will Zugang zu Risikokapital erleichtern

Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur Feststellung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit den beihilferechtlichen Vorschriften des EG-Vertrages (Artikel 87 (⇒Wikipedia)) angenommen. Das Ziel ist, KMU in der frühen Entwicklungsphase den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern.

In den Leitlinien festgelegt ist u.a. ein Schwellenwert von 1,5 Millionen Euro je KMU je Zwölfmonatszeitraum, unter dem ein Marktversagen angenommen wird (auch „Safe-Harbour-Schwellenwert“). Sie enthalten ein vereinfachtes Prüfverfahren für eindeutige Fälle, in denen bestimmte Voraussetzungen und Prüfkriterien erfüllt sind, durch die gewährleistet wird, dass staatliche Beihilfen zu höheren privaten Investitionen führen, Marktversagen entgegenwirken und verhältnismäßig sind. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes
ist sich sicher, dass die neuen Risikokapitalleitlinien den Mitgliedstaaten die Flexibilität gewähren, die erforderlich ist, um den Zugang von KMU zu Risikokapital zu verbessern. Das wiederum bereite den Weg für eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die Leitlinien unterstützen die Mitgliedstaaten in der gezielten Vergabe staatlicher Beihilfen für Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen. In Kürze sollen Vorschriften über staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation folgen. (ml) ENGLISH