Altes Gesetz hilft gegen offene Forderungen

Welcher Handwerker oder Bauunternehmer war noch nicht davon betroffen: Die vertraglich geschuldeten Werkleistungen sind mangelfrei erbracht, die Werklohnforderung ist jedoch wegen Insolvenz der auftraggebenden GmbH nicht durchsetzbar, obwohl diese in ausreichendem Umfang Baugelder erhalten, sie möglicherweise aber zweckwidrig verwendet hat. Was tun bei einem solchen Forderungsausfall im Handwerk? Ein in Vergessenheit geratenes Gesetz kann helfen, Forderungen durchzusetzen: Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (GSB).

Ein Beitrag des Rechtsanwalts Markus Hengelbrock (siehe Bild) geht auf die Möglichkeiten ein, die dieses Gesetz bietet. Denn genau derartige Forderungsausfälle von Bauhandwerkern sollen durch das GSB vermieden werden, indem die Verwendung des Baugeldes seitens des Baugeldempfängers für eigene Zwecke sowie die Verwendung für die Bezahlung von Forderungen aus alten Bauvorhaben, also das so genannte „Löcher stopfen“, straf– und zivilrechtlich sanktioniert werden. Der Beitrag steht auf der Website von AdvoGarant online zur Verfügung. Der Gesetzestext ist hier als PDF zu finden. (ml)