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Mittelstandsentlastungsgesetz bringt kaum Bürokratieabbau

Wie im Wirtschaftsmagazin impulse morgen zu lesen sein wird, ist das Bundeswirtschaftsministerium über das mangelnde Engagement anderer Ministerien bei der Umsetzung des Bürokratieabbaus so verärgert, dass es die Ressorts zu selbst verantworteten Entlastungsgesetzen verpflichten möchte. Anlass ist das zweite Mittelstandsentlastungsgesetz, das im Januar vom Kabinett verabschiedet wird.

Trotz intensiver Bemühungen des Wirtschaftsministeriums kamen laut impulse nur noch 18 Maßnahmen zustande. Das erste Mittelstandsentlastungsgesetz sah noch 37 Vereinfachungsregeln vor. Hinzu kommt, dass spürbare Entlastungen durch das neue Gesetzespaket kaum zu erwarten sind. Relevant ist für Existenzgründer lediglich die Maßnahme, in den ersten drei Jahren von Statistikpflichten befreit zu werden. Dagegen sind die Mini-Änderungen beim Gaststättengesetz und für die Reisegewerbekartenpflicht kaum der Rede wert. Der Originalbeitrag kann in der Ausgabe 2/2007 der Zeitschrift nachgelesen werden. (na/ml)