Wer Kreative beauftragt, wird abgabepflichtig

Schnell ist für einen Flyer ein kleiner Auftrag an einen Fotografen oder Grafiker vergeben – und ebenso schnell ist der Auftraggeber im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) abgabepflichtig, ohne es zu wissen. Wann beginnt diese Pflicht, wie hoch ist die Abgabe? Rund um diese Fragen informiert ein neues Merkblatt des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB). Das Merkblatt steht online zur Verfügung. (BFB/ml)