Deutsche Altgeräte-Entsorgung hat Modellcharakter

Seit einem Jahr ist das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes (ElektroG) in Kraft. Das in Deutschland für die Umsetzung zuständige Entsorgungssystem sei nicht nur sehr erfolgreich umgesetzt worden, sondern besitze Modellcharakter sowohl für Europa als auch für andere Entsorgungsbereiche im Inland, sind sich die Verantwortlichen sicher. Die Abwicklung über die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) sei kosteneffizienter als jene über Monopolsysteme.

Seit einem Jahr finanzieren Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten die Entsorgung von Altgeräten aus privaten Haushalten, die bei den Kommunen getrennt gesammelt werden. Gesteuert durch EAR haben Entsorgungsspezialisten im Auftrag der Industrie rund 1500 kommunale Sammelstellen mit 7000 Containern, Mulden, Rungenpaletten, Gitterboxen oder Fässern ausgestattet.

Die ursprünglich für die Anlaufzeit geschätzte Fehlerrate von zehn Prozent sei nach wenigen Wochen unterboten worden, stellt Hans-Joachim Kamp, Vorsitzender des gemeinsamen ZVEI-/BITKOM-Vorstandskreises „Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten“, fest. Sie liege heute deutlich unter fünf Prozent nicht termingerecht erfolgter Abholungen.

„Das in Deutschland realisierte System zur Entsorgung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten ist im Vergleich zu anderen Ländern Europas deutlich kostengünstiger“, meint Regine Stachelhaus, stellvertretende Vorsitzende des gemeinsamen Vorstandskreises. Dies resultiere vor allem aus dem systematisch genutzten Wettbewerb der Beteiligten.

Der Gesetzestext des ElektroG kann im Wortlaut im Internet eingesehen werden. Weitere Informationen stehen auch auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums zur Verfügung. (BITKOM/ml)

Hintergrundinformationen zum Gesetz:

  • Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte, wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computer oder Handys.
  • Seit dem 24. März 2006 können Verbraucher ihre Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht mehr in den Restmüll werfen, sondern sind verpflichtet, diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen oder die Altgeräte abholen lassen.
  • Die lokalen Abfallkalender oder die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung informieren über die in ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
  • Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
  • Auch Altgeräte, die dieses Zeichen noch nicht tragen, gehören in die getrennte Sammlung und werden kostenfrei entgegengenommen.
  • Die Verbraucher können beim Umweltschutz mithelfen, wenn sie die Altgeräte in die hierfür vorgesehenen Systeme geben.
  • Für alle weiteren Schritte wie Logistik, Sortierung, Demontage und Recycling sind die Hersteller verantwortlich.
  • Die Kosten der Rücknahmesysteme belaufen sich nach Schätzungen für die Industrie auf 350 bis 500 Millionen Euro jährlich.
  • Die von ZVEI und BITKOM initiierte „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ EAR übernimmt die Registrierung, Mengenerfassung, Abholkoordination, Nachweisführung und Teilnahmebeobachtung.
  • Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Geräten, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, müssen seit dem 24. November 2005 beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registriert sein, wenn sie weiter Geräte auf den Markt bringen wollen.
  • Operative Aufgaben von Altgeräterücknahme und -entsorgung werden vom Register nicht übernommen.
  • Motto ist: „So viel individuelle Elemente wie möglich – so wenig gemeinsame Elemente wie nötig“.
  • Ziel ist ein effizienter Wettbewerb von Logistik- und Entsorgungsunternehmen, um Kosten für Hersteller und Verbraucher möglichst gering zu halten.
  • Die Industrie ist bereits Mitte 2003 mit der Gründung der Projektgesellschaft „Elektro-Altgeräte Register – EAR“ in Vorleistung zur nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie gegangen. Weit mehr als 100 namhafte Unternehmen tragen dieses Projekt.
  • Seit 31. Dezember 2006 sind Verwertungs- und Recyclingquoten einzuhalten.

(Quelle: BITKOM)