Ebay-Rechtsportal erklärt Regeln für den Online-Handel

Seit kurzem bietet Ebay Deutschland ein spezielles Rechtsportal über Rechtsfragen beim Online-Handel als Reaktion auf den steigenden Informationsbedarf.

Das neue Portal beantwortet nach Information von Ebay unter anderem Fragen nach der Verantwortung für das Haftungsrisiko oder zu den Inhalten des Markenrechts, die im Online-Handel zu beachten seien. Unter www.ebay.de/rechtsportal biete Ebay seinen Mitgliedern und allen, die auf dem Online-Marktplatz handeln wollten, Informationen über die dabei geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Portal sei nach verschiedenen Themenfeldern geordnet und habe spezielle Rubriken für Käufer, private Verkäufer und gewerbliche Händler. Zudem würden rechtlich bedeutsame Grundbegriffe und Abläufe auf dem Ebay-Marktplatz erklärt.

So würden Käufer unter anderem über die rechtlichen Grundlagen bei der Abgabe von Geboten und über ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht gegenüber gewerblichen Verkäufern informiert. Private Verkäufer sollen zudem Antworten erhalten auf die Fragen, was gilt, wenn der Artikel beim Versand verloren geht und welche Gewährleistungsrechte der Käufer hat. Gewerbliche Verkäufer informiere das Portal über Themen wie Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuerrecht, Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht, Gewährleistung und Garantie, Pflichten nach der Preisangabenverordnung, Werbung mit Preisvergleichen, Markenrecht und Abmahnungen im Wettbewerbsrecht. Ebenso werde das richtige Vorgehen in Streitfällen sowie mögliche Konsequenzen bei Rechtsverstößen im neuen Rechtsportal behandelt (Quelle: eBay Deutschland/OSC).