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Feinstaub-Vorgaben müssen praktikabel sein

Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) ist von der geplanten Novellierung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung, in der Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Feinstaub festgeschrieben werden sollen, alles andere als begeistert. In einem Positionspapier der „Initiative Individuelles Heizen – Sicherheit und Umwelt“, die von insgesamt 25 Institutionen und Verbänden getragen wird, zeigt der Verband zwar Verständnis für das Ziel des Umweltbundesministeriums, die Emissionen von Kleinstfeuerungsanlagen reduzieren zu wollen, fordert aber, dies müsse technisch und wirtschaftlich auch machbar sein.

Bereits im Vorfeld hat der HKI eine Selbstverpflichtungserklärung der Industrie initiiert, in der die neuesten Verbrennungstechniken als Maßstab herangezogen werden und die das Verantwortungs- bewusstsein der Hersteller dokumentiert. Im Vorgriff auf die neue Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) konnten so, nach Ansicht des Verbandes, bereits erste Ansätze zur Verringerung der Emissionen eingeleitet werden.

Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI, sieht vor allem zeitliche Probleme. Es seien in den letzten Jahren schon weitgehende Verbesserungen durch die Optimierung der Verbrennungstechniken erzielt worden. Neben dem notwendigen Zeitrahmen für die Entwicklung neuer Technologien sei aber auch Zeit für die Übertragung und Optimierung in die Produktreihen erforderlich.

Gerade erst habe die derzeit noch nicht abgeschlossene Umstellung auf die CE-Kennzeichnung gezeigt, wie langwierig sich allein die Neuprüfung nur eines Teils des Produktprogramms gestaltet. In jedem Fall sei die Auferlegung unerfüllbarer Anforderungen kontraproduktiv und würde die Entwicklung neuer regenerativer Energien aus Biomasse vorzeitig beenden.

Im Gegensatz zu älteren Geräten – derzeit befinden sich rund sieben Millionen Feuerstätten in Betrieb, die älter als 20 Jahre sind – erfüllen laut Verband moderne Feuerstätten mit optimierter Verbrennungstechnik die derzeit diskutierten Kriterien der ersten Stufe der 1. BImSchV. Anders als teilweise zu lesen war, genießen diese Feuerstätten nach Meinung des Verbands eine Bestandsgarantie. (na/ml)