Einführungsfrist für Speicherung von Internetdaten zu kurz

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikations- überwachung sieht eine Einführung der Pflicht zur Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und E-Mail-Nutzern schon zum 1. Januar 2008 vor. Die Bundesregierung plante ursprünglich, die Vorratsdatenspeicherung für die Branchen zeitlich versetzt einzuführen. Für die Internetbranche sollte diese erst ab März 2009 gelten.

Diese verlängerte Umsetzungsfrist war von der Bundesregierung extra in die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie durch intensive Verhandlungen eingebracht worden, um auf die besonderen Probleme der Einführung einer neuartigen Überwachungstechnik Rücksicht zu nehmen.

Nach Meinung des Verbands der Internetwirtschaft in Deutschland eco ist diese Zeitvorgabe völlig unrealistisch, da die verlangte Speicherung mit herkömmlicher Überwachung nicht zu vergleichen sei. Es gehe nicht um die Erweiterung bestehender Überwachungstechnik, sondern es müssten neue, anspruchsvolle technische und organisatorische Prozesse aufgesetzt werden, die hohe Kosten verursachen. Es seien auch Daten zu speichern, die kein Provider bisher erfasst habe.

Der Verband gibt auch zu bedenken, dass die überhastete Umsetzung eine enorme Kostenbelastung für die Internetwirtschaft darstelle. Dabei sei noch nicht sicher, ob das Gesetz in dieser Form nicht eventuell vom Europäischen Gerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt werde. Zumindest vor dem Europäischen Gerichtshof ist bereits eine Klage gegen die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie anhängig. Auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind von verschiedenen Seiten bereits angekündigt worden. eco fordert deshalb ein Moratorium der Umsetzung der Richtlinie.(na/ml) ENGLISH