Entsendegesetz jetzt auch für Gebäudereinigerhandwerk

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30.3.2007 der Einbeziehung des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zugestimmt. Dieses Gesetz war bislang im Wesentlichen auf den Baubereich beschränkt. Für die Einbeziehung des Gebäudereinigerhandwerks in das Entsendegesetz sprachen sich sowohl die Unternehmen als auch Arbeitnehmervertretungen aus.

Für die rund 850.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Gebäudereinigerhandwerks besteht bereits ein bundesweiter Tarifvertrag, der in seiner untersten Lohngruppe für die westdeutschen Gebiete einen Mindestlohn von 7,87 Euro und für die Bundesländer im Osten Deutschlands einen Mindestlohn von 6,36 Euro vorsieht.

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung haben alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer des Gebäudereinigerhandwerks einen Anspruch auf den tarifvertraglichen Mindestlohn, unabhängig von einer Beschäftigung bei einem in- oder ausländischen Arbeitgeber.

Das Gesetz findet künftig keine Anwendung mehr auf die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen der Seeschifffahrtsassistenz. Diese Branche wurde wegen fehlender praktischer Bedeutung aus dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gestrichen.

Das Gesetz wird voraussichtlich am 1.7.2007 in Kraft treten. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ml)