AGG bringt unerwartete Nachteile für Bewerber

Der große Run auf Entschädigungen wegen fingierter Diskriminierungen blieb zwar aus, dennoch habe das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) Folgen, die nicht im Sinne der Initiatoren seien: Rechtsunsicherheit und ein hoher Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen, aber auch weniger Transparenz für abgelehnte Bewerber. Denn die meisten Unternehmen nennen aus Angst vor AGG-Klagen keine Gründe mehr für Absagen, so die Bilanz Personalverantwortlicher renommierter Unternehmen.

Ende April schilderten Personaler auf der Sitzung des Arbeitskreises „E-Recruiting“ im eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft in Köln ihre praktischen Erfahrungen mit dem AGG. „Aufgrund des AGG äußern wir uns jetzt überhaupt nicht mehr dazu, weder mündlich noch schriftlich“, schilderte zum Beispiel Dr. Hans-Christoph Kürn, Leiter E-Recruiting bei Siemens die Situation. Ein offenes Feedback sei für die Kandidaten sehr wichtig, damit sie nicht dieselben Fehler mehrmals machen. Vor Einführung des AGG hatte Siemens deshalb Bewerber ausdrücklich dazu ermutigt, nach den Gründen für eine Absage zu fragen. Ähnliche Folgen schilderte auch Andreas Elvers, Direktor Human Resources der Steigenberger Hotelgruppe: „Früher haben wir Bewerbern Feedbackgespräche angeboten, das lassen wir heute.“ Seinem Unternehmen sei außerdem zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstanden. Während die Personalverantwortlichen früher eine aussichtslose Bewerbung noch am selben Tag zurückschicken und löschen konnten, müssen sie heute „noch nach mehreren Monaten in der Lage sein, bestimmte Entscheidungen nachzuweisen“.

In der nach wie vor anhaltenden Rechtsunsicherheit sieht Elvers aber das eigentliche Problem des Gesetzes. Entschädigungsjäger hätten in der Praxis zwar derzeit keine Chance, aber die weitere Entwicklung sei offen: „Letztlich kann in AGG-Fragen nur der europäische Gerichtshof entscheiden, zumal einige der aktuellen deutschen AGG-Bestimmungen europäischem Recht widersprechen. Hier muss noch im Einzelnen entschieden werden, wie gut das europäische Primärrecht in nationales, deutsches Recht umgesetzt wurde. Dann werden die Karten neu gemischt“, sagte Elvers. (ots/ml)