Keine Doppelbesteuerung von Erbschaften in Frankreich

Zu dem im Oktober vergangenen Jahres unterzeichneten Abkommen mit Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Durch das Abkommen soll eine Doppelbesteuerung grenzüberschreitender Erbschaften und Schenkungen in beiden Staaten zukünftig vermieden werden.

Diese Regelung betrifft auch eine Reihe von mittelständischen Familienbetrieben vor allem in den traditionell mit Frankreich verbundenen Bundesländern Saarland, Nordrhein-Westfalen und Teilen Niedersachsens. Die Änderung des bisherigen Rechtszustandes führe laut Bundesregierung zwar zu Mehr- oder Mindereinnahmen bei den Bundesländern, diese dürften nach Ansicht der Bundesregierung allerdings durch Steuerverzichte Frankreichs weitgehend ausgeglichen werden. (Deutscher Bundestag/ml)