Zinsschranke schadet vor allem bei schwacher Konjunktur

Die Unternehmenssteuerreform ist beschlossen, die Steuersätze sinken deutlich. Sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personenunternehmen zahlen auf ihre einbehaltenen Gewinne künftig nur noch rund 30% Steuern. Soweit so gut. Aber auch das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (iw) meldet Kritik an: Um die Steuerausfälle für den Fiskus zu begrenzen, müssten die Firmen viele Gegenfinanzierungsmaßnahmen hinnehmen. Die schlimmste aber sei die so genannte „Zinsschranke“, warnt das Institut.

Die Einführung der Zinsschranke treffe international tätige Unternehmen. Ihre inländischen Betriebe müssen Zinsen, die sie an in- und ausländische Banken, Mütter oder Töchter zahlen, unter Umständen zum zu versteuernden Gewinn hinzurechnen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber vermeiden, dass Gewinne ins steuergünstigere Ausland transferiert werden.

Betroffen von der Neuregelung seien zwar nur Unternehmen, deren Zinszahlungen mehr als 30% des Gewinns vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen betragen. Doch kein Unternehmen könne sich sicher sein, dass es nicht vielleicht doch einmal über diese Grenze rutscht und dann plötzlich mehr Steuern zahlen muss.

Hauptpunkt der Kritik: Flaut die Konjunktur ab, sinken die Gewinne; der Anteil der Zinsen am Gewinn steige dadurch automatisch – und Firmen, die vorher nicht hinzurechnungspflichtig waren, müssen auf ihre gezahlten Zinsen Steuern zahlen. Das Institut rechnet vor: Beträgt der Gewinn 100 Millionen Euro und die Zinszahlungen 25 Millionen, dann wird der Grenzwert nicht überschritten. Sackt der Gewinn auf 50 Millionen ab, dann machen die Zinsen bereits 50% aus – und der Fiskus langt zu. Besonders schlimm sei die Regelung, weil sie Firmen ausgerechnet dann zu spüren bekommen, wenn es ihnen wirtschaftlich nicht so gut geht. (iw/ml)