Ein Urteil vom 16. Juli in einem Revisionsverfahren (II ZR 3/04) hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zum Anlass genommen, die von ihm selbst im Jahr 2001 mit der Entscheidung "Bremer Vulkan" (BGHZ 149, 10) eingeführte sogenannte Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters neu zu überdenken. Als Ergebnis der Neubewertung wurde dieses bei einer Reihe von lnsolvenzverfahren wichtige Haftungskonzept in wesentlichen Punkten geändert und auf eine neue Grundlage gestellt.
Änderung der Haftung bei existenzvernichtenden Eingriffen
Von diesem Gesetz betroffene Gesellschafter sollten aus Anlass der Änderung unbedingt ihren Anwalt wegen möglicher Konsequenzen konsultieren. (Bundesgerichtshof/ml)
| Kernsätze der Entscheidung (Erläuterung des Bundesgerichtshofs im Wortlaut)
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