Betriebsrente ab 25. Lebensjahr künftig unverfallbar

Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Das teilte das Bundessozialministerium (BMAS) mit.

Die neben der ohnehin geltenden Steuerbefreiung nun ebenfalls fortgesetzte Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung soll nach Meinung des Bundessozialministeriums eine solide und dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung schaffen, mit der Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber Planungssicherheit erhalten.

Neu ist auch: Wer – im Unterschied zur allein vom Arbeitnehmer bestrittenen Entgeltumwandlung – arbeitgeberfinanziert eine Zusatzvorsorge für das Alter aufbaut, konnte bisher die so gebildeten Anwartschaften trotz 5-jährigen Bestehens verlieren, wenn er vor Erreichen des 30. Lebensjahrs den Job wechselte oder aus anderen Gründen aus dem Betrieb ausschied. Künftig sind neue Betriebsrentenanwartschaften schon ab Vollendung des 25. Lebensjahrs unverfallbar.

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der vor der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung nehmen kann. Den Gesetzentwurf steht im Internet im Wortlaut zur Verfügung. (BMAS/ml)

Nachtrag der Redaktion: Eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zum Stand der Gesetzesänderung vom 30.11.2007 finden Sie hier.