Telekommunikationsbranche fordert Übergangsfrist

Bei der Neuregelung der Überwachung von Telefon und Internet muss mehr Augenmaß gewahrt werden. Das fordert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Am Freitag läuft im Bundestag die zweite Expertenanhörung zur geplanten Vorratsdatenspeicherung. Der aktuelle Gesetzentwurf lasse noch viele Fragen offen, kritisiert der Verband. Deshalb solle unter anderem eine Übergangsfrist für die betroffenen Netzbetreiber und Anbieter geschaffen werden.

Nach dem Gesetzentwurf müssen die Unternehmen ab Anfang 2008 alle Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sechs Monate speichern. Auch für Faxe, SMS und E-Mails gelten die neuen Regeln. Bei Handy-Gesprächen sollen zudem die Seriennummern der Geräte erfasst werden. Für diese Änderungen brauche die Branche eine Übergangsfrist bis 2009, fordert der BITKOM. Die Firmen müssten schließlich technisch und personell aufrüsten, um die neuen Vorschriften überhaupt erfüllen zu können.

Der Gesetzgeber müsse auch dafür sorgen, dass die Anbieter angemessen entschädigt werden. Allein für die Technik zur Vorratsdatenspeicherung müssen die Unternehmen nach Schätzung des Verbands 50 bis 75 Millionen Euro investieren. Hinzu kommen voraussichtlich jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. Bereits seit Jahren bleibe die Branche auf Kosten für die Telefonüberwachung sitzen.

Zudem appelliert der BITKOM an die Politiker, die Datenspeicherung nicht weiter auszudehnen als von der EU gefordert. Ohnehin sei fraglich, ob Daten aller Anschlüsse unabhängig von einem konkreten Verdacht gespeichert werden dürfen. Der Gesetzgeber müsse die richtige Balance finden zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem Schutz der Gesellschaft. (BITKOM/ml)